GenaBeitrag von einem Gast oder ehemaligen Mitglied
Hallo,
ich habe ein folgendes Problem:
Ich habe im Dezember 2005 geheiratet. Ich mache seitdem bis heute noch mein Abi. Ich bin noch Schülerin und habe kein Einkommen. Mein Ehemann allerdings hat monatlich ein Einkommen von 1050.- € (netto) also bereinigtes Einkommen. Habe ich noch Anspruch auf Kindergeld, weil mein Mann nicht viel verdient oder nicht? Wie ergibt sich die Berechnung?
Ich freue mich auf euren Beitrag!
Gruß
xyzBeitrag von einem Gast oder ehemaligen Mitglied
Hi,
also nach meiner Ansicht und deinen dargelegten Fakten besteht auch weiterhin Anspruch auf Kindergeld. Ganz grob gesagt wird das gesamte Einkommen genommen also 1050,-€ und durch 2 geteilt sind 525€ dieser Betrag liegt unter 640€ daher besteht Anspruch auf Kindergeld, es handelt sich um einen Mangelfall. Grundsätzlich werden noch Pauschbeträge abgezogen und wenn ihr auch ein Kind habt ein Freibetrag von 165€. Also locker bleiben! :-)
Hoffe ihr hattet das bei der Familienkasse schon mal angegeben?
MfG
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