NadjaBeitrag von einem Gast oder ehemaligen Mitglied
Hi,
ich habe folgendes Problem, meine Eltern sind geschieden und ich habe bis vor einem Jahr bei meiner Mutter gelebt, die auch das Kindergeld bezieht. Nun wohne ich jedoch bei meiner Tante, doch meine mutter bezieht weiterhin das Kindergeld. Von meinem Vater bekomme jedoch ich den unterhalt und nicht mehr meine Mutter. Ist es trotzdem korrekt das meine mutter immer noch das Kindergeld bezieht obwohl ich nicht mehr bei ihr lebe und sie keine Kosten mehr für mich hat? Oder habe ich jetzt Anspruch auf das Kindergeld?
tina1Beitrag von einem Gast oder ehemaligen Mitglied
Ihre Mutter hat gar keinen Anspruch mehr auf Kindergeld, da Sie nicht mehr in Ihrem Haushalt leben. Soweit Ihr Vater Ihnen den überwiegenden Unterhalt leistet, steht das Kindergeld Ihrem Vater zu. Er kann den Antrag stellen und für die Zeit, in der Sie nicht mehr bei Ihrer Mutter leben, kann die Weiterleitung geprüft werden, d.h. Ihr Vater hätte somit die Möglichkeit ab Ihrem Auszug das Kindergeld rückwirkend zu bekommen und ihre Mutter müßte es der Kindergeldkasse zurückzahlen.
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