AnneBeitrag von einem Gast oder ehemaligen Mitglied
Hallo,
ich habe während meiner Lehrzeit in einer eigenen Wohnung (Nebenwohng)gewohnt und keine Unterstützung durch meine Eltern erhalten,außer dem Kindergeld. In den letzten beiden Lehrjahren hat das Amt aber keines mehr gezahlt. Nun hat meine Mutter eine Nachzahlung beantragt und diese erhalten. Das Amt sagte zu ihr,das Geld gehöhrt ihr und sie braucht es mir nicht zu geben. Ich habe eine zweite Ausbildung begonnen und brauche das Geld. Was sind meine Rechte?
Wäre lieb, wenn mir jemand hilft.
Danke!
tina1Beitrag von einem Gast oder ehemaligen Mitglied
Auf das nachgezahlte Kindergeld werden Sie keinen Anspruch haben, da kein wahrscheinlich kein Abzweigungsantrag gestellt wurde, ist im Nachhinein auch nicht möglich. Bekommen Sie das Kindergeld jetzt für die 2. Ausbildung von Ihrer Mutter? Wenn nein, ist es möglich, soweit Sie noch eine eigene Wohnung haben und Ihre Eltern Ihnen keinen Unterhalt leisten, für die Zukunft einen Antrag auf Abzweigung zu stellen.
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