SheronBeitrag von einem Gast oder ehemaligen Mitglied
Hallo,
ich werde in 3 Monaten 18 Jahre alt. Nun,lebe ich seit 3 Monaten bei meinen Schwiegereltern bzw. bei den Eltern von meinem Freund.Und seit dem habe ich kein Kindergeld weder von meiner Mutter noch von der Familienkasse bekommen obwohl meine Mutter keinen Lebensunterhalt für mich mehr leistet.
Frage: Soll meine Mutter weiterhin das Kindergeld bekommen trotz meiner Abwesenheit? Ob es rechtens ist, dass sie das Kindergeld behält, obwohl ich keinen Tag im Monat in ihrem Haushalt verweile. Wenn ich doch Anspruch darauf habe, kann ich es von meiner Mutter zurückfordern?
Da ich noch Schülerin bin und meine Mutter bzw. beide Elternteil keinen Unterhalt für mich mehr leisten??!!!!
Wer kann mir weiterhelfen??
Bitte um eine baldige Antwort!
Danke!
MarkBeitrag von einem Gast oder ehemaligen Mitglied
Hallo Sheron,
Solange Du noch minderjährig bist, benötigst du für den Auszug das Einverständnis der Eltern bzw. hier der Mutter. Bei unzumutbaren Zuständen kann man sich ans Jugendamt wenden - das beendet jedoch meistens jegliche Eltern-Kind-Beziehung!
Ansonsten gilt nämlich:
Kindergeld steht nun mal den Eltern zu. Was sie damit machen, ist ihre Sache. Falls sie unterhaltspflichtig sind, können sie es dafür einsetzen. Nur wenn sie den Unterhalt verweigern, könntest Du das Kindergeld direkt an Dich auszahlen lassen. Zuerst ist also die Frage nach dem Auszug zu klären. Ich hoffe, die Infos haben Dir geholfen.
MarkBeitrag von einem Gast oder ehemaligen Mitglied
Hier noch ein paar Tipps zur Auszugsproblematik:
www.wdr.de/tv/service/familie/download/2005/0105pdf.pdf.
Mein persönlicher Tip. Warte bis zur Volljährigkeit. 3 Monate sind zu überstehen. Das solltest du schaffen ;-)
![]() |
![]() |
Antwort schreiben |
Neuen Beitrag zum Thema Kindergeld schreiben |
13.09.06 | |
![]() | KINDERGELD |
![]() | KINDERGELD |
12.09.06 | |
![]() | KINDERGELD |
![]() | KINDERGELD |
11.09.06 | |
![]() | KINDERGELD |


Das Buch erläutert praxisnah die steuerlichen Vergünstigungen von ihren Ansprüchen bis hin zu einer Zahlung. Dab...
Folgen Sie uns