Zählkinder Kindergeld-Berechnung

Ich habe eine Frage zur Berechnung des Kindergelds bei Zählkindern.

Ich bin verheiratet und habe mit meinem Mann ein gemeinsames Kind (2013 geb.) und demnächst wird ein Zweites folgen (geb. 2015)
Mein Mann hat zwei Kinder aus einer ersten Ehe (geb. 2001 und 1995 – zweiteres in Ausbildung und kindergeldberechtigt). Sie leben bei der Exfrau.
Ich selbst habe ein Kind aus einer vorehelichen Beziehung (geb. 2000), was bei uns lebt.

Wie hoch wäre das Kindergeld wenn mein Mann sowohl für mein voreheliches Kind (geb. 2000) und die beiden Ehe-Kinder (geb. 2013 und 2015) beantragt und die beiden anderen Kinder als Zählkinder angibt?

Ich verstehe nicht ganz den Satz den ich immer wieder finde, dass das auf 4 Kinder beschränkt sei. Ich bin mir nicht sicher, was beim fünften Kind dann ausser Acht gelassen wird)

Wenn das älteste Kind keine Kindergeldberechtigung mehr hat, wie hoch wäre dann das Kindergeld?

Vielen Dank im Voraus!

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