Kindergeld, müssen meine Eltern es mir auszahlen?

Hallo,
Ich bin zuause ausgezogen weil ich massive Probleme mit meiner Stiefmutter hatte. Abzüglich aller Ausgaben (Monatsticket, Miete, Strom) habe ich noch ca. 280 Euro zum leben.
Das Kindergeld würde mich natürlich sehr entlasten, muss mein Vater, der das Kindergeld derzeit erhält, mir das Kindergeld auszahlen?
Ich zähle mal die weiteren Umstände auf die relevant sein könnten:

-Meine Eltern sind geschieden, mein Vater ist wieder verheiratet, beide Elternteile bekommen Hartz IV, auch meine Stiefmutter.
-Mein monatliches Bruttoeinkommen beträgt 824 Euro.
-Beide Eltern zahlen keinen Unterhalt, es liegt kein Urteil vor.
-Wie erwähnt ich lebe nicht mehr im Haus der Eltern.
-Ich bin 20.
-Ich befinde mich in erster Berufsausbildung.

Habe ich nun einen Anspruch auf das Kindergeld? Ich habe gelesen, dass das Kindergeld dazu dient die Famillie zu entlasten bzw. das Existenzminimum des Kindes zu sichern.
Besten Dank im vorraus!
Lieben Gruß
Kevin

Antworten (4)
Moderator
@Gast

Da hast du wieder einmal vollkommen recht, das mit dem BAB hab ich nicht bedacht...
Es wäre gut, wenn du dich mal registrieren würdest, dann könnten wir Moderatoren mit dir Kontakt aufnehmen. Machmal wäre das von Vorteil...
Viele Grüße, Kermit.

@Kevin: Die Antwort von "Gast" ist treffender als meine!

ALG II als Azubi

Als Azubi mit eigenem Haushalt hat Kevin keinen Anspruch auf ALG II (§ 7 Abs. 5 SGB II).

Er könnte Berufsausbildungsbehilfe beantragen.
http://www.arbeitsagentur.de/nn_26036/zentraler-Content/A07-Geldleistung/A072-berufliche-Qualifizierung/Allgemein/Berufsausbildungsbeihilfe-BAB.html
Aufgrund des genannten Einkommens, dürfte hier aber nur Anspruch bestehen, wenn hohe Fahrtkosten anfallen.

Da im BAB höchstens 224 € für die Unterkunft enthalten sind, kann darüber hinaus eine Zuschuss (kein ALG II) zu den ungedeckten, angemessenen Aufwendungen für Unterkunft und Heizung nach § 27 SGB II beantragt werden. Allerdings finden auch hier die Regelungen des § 22 Abs. 5 SGB II (Zustimmung des Jobcenters vor Abschluss des Mietvertrages) Anwendungen.

Die Abzweigung des Kindergeldes dürfte anhand des geschilderten Sachverhaltes kein Problem sein.
Ich verstehe allerdings nicht, was die Stiefmutter damit zu tun hat.
Selbst wenn sie bisher das Kindergeld für Kevin bezogen hat. Seit seinem Auszug ist sie nicht mehr kindergeldberechtigt.

Danke!

Danke für die schnelle und ausführliche Antwort. Die Kindergeldnummer möchte meine Stiefmutter mir tatsächlich nicht geben. Erstmal hat sie sich mit meinem Vater beim Anwalt erkundigt, was für "RECHTE und Pflichten" sie haben.
Ich werde heute direkt zur Familienkasse fahren, da ich dafür auch einen Tag sonderurlaub erhalten habe. Ob ich allerdings Cahncen auf Hartz IV habe bezweifle ich.
Meine Sachbearbeiterin beim Jobcenter hatte mich aufgefordert einen Antrag auf Auszug bzw. Notwendigkeit zu stellen, diesem wurde trotz Zeitersparnis von knapp 2 Stunden Fahrzeit zur Ausbildungstelle nicht stattgegeben und ich bin ohne Zustimmung des Jobcenters ausgezogen.

Moderator
@Kevin

Zunächst musst du auf jeden Fall beim Einwohnermeldeamt deinen Wohnsitz umgemeldet haben.
Dann: Ja, das Kindergeld kann an dich direkt ausgezahlt werden. Dazu gibt es einen Abzweigungsantrag "Antrag auf anteilige Auszahlung an Kinder über 18"

http://www.arbeitsagentur.de/nn_26666/zentraler-Content/Vordrucke/A09-Kindergeld/Publikation/Formulare-Kindergeld.html
--> vorletzter Vordruck

Da musst du eine Kopie deines Ausbildungsvertrages mit beilegen und vor allem erklären, dass du weder von deinem Vater noch von deiner Mutter Unterhalt bekommst.
Wichtig wäre allerdings die Kindergeld-Nummer. Solltest du die nicht haben/bekommen, musst du den Antrag persönlich bei der Arbeitsagentur abgeben, nimm deinen Perso mit.

Wenn du tatsächlch so wenig Einkommen zur Verfügung hast, solltest du zusätzlich Hartz IV beantragen. Das ist nämlich nicht nur für Arbeitslose sondern auch für wenig verdienende Arbeitnehmer gedacht. Du wärst damit ein sogenannter "Auffüller". Selbst wenn da nur 2 EUR Bedarf rauskämen, dann würde die Miete übernommen werden! Lass dich dabei nicht einfach abspeisen, sondern mach dir die Mühe und stelle den Antrag. Dann muss der bearbeitet werden und du bekommst einen ordentlichen schriflichen Bescheid. Daraus siehst du auch, wie das Ergebnis zustande kommt und weißt, wie es sich verändert, falls sich deine Kosten (Miete) ändern würden.

Die Anträge für ALGII bekommst du auch von der Seite der Arbeitsagentur (Hauptantrag, Anlage VM, Anlage KdU, Anlage EK). Falls noch weiter Formulare nötig sind erfährst du das bei der Abgabe des Antrages. Wichtig: Um für September eine Leistung zu bekommen, muss der Antrag noch im September abgegeben sein!!! Rechtzeitig Abgabetermin vereinbaren!

So, Roman beendet, mehr fällt mir grad nicht ein! Ich drück dir die Daumen, dass alles Glatt geht!

Viele Grüße
Kermit

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