brantBeitrag von einem Gast oder ehemaligen Mitglied
Nach einem BGH-Urteil dürfen die Sozialversicherungsbeiträge nicht mehr bei der Berechnung der Bemessungsgrenze für Erhalt des Kindergeldes eingerechnet werden. Kann man auch für schon abgelehnte Anträge (hier von 2004) bzw. für Anträge, die nachträglich zurückbezahlt werden müssen, eine neue Berechnung der Bemessungsgrenze verlangen und das Kindergeld nachträglich wieder erhalten?
MfG
H.SusanneBeitrag von einem Gast oder ehemaligen Mitglied
Ja, man kann das Kindergeld rückwirkend bis 2001 neu "berechnen lassen". Allerdings ist hier wieder ein Antrag notwendig. Genauere Auskünfte erteilt die zuständige Familienkasse in ihrem Wohnortbezirk.
Silvia JestadtBeitrag von einem Gast oder ehemaligen Mitglied
Wir liegen an der Grenze beim berufbegleitenden Wirtschaftsinformatikstudium.
Meine Frage wäre, ob alle Sozialversicherung und somit auch die Krankenkasse abgezogen werden dürfen!!!!
Gruß
S. J.
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