Florian KochBeitrag von einem Gast oder ehemaligen Mitglied
Hallo zusammen,
Ich habe folgendes Problem. Ich bin 21 und besuche momentan die höhere Handelsschule die ich jetzt im Mai abschließen werde. Ich wollte eigentlich mit meiner Freundin zusammenziehen nach Dortmund. (Ich wohne in Bielefeld) Allerdings habe ich dort keine Stelle gefunden und möchte daher ein Jahr lang auf 400 € Basis arbeiten. Nun meine Frage. Habe ich trotzdem Anspruch auf Kindergeld obwohl ich über 21 bin ? Ich habe keine Berufsausbildung abgeschloßen, sondern dann nur Realschule und Höhere Handelsschule. Falls ich (bzw. meine Eltern) Anspruch drauf haben, muss ich das Kindergeld neu beantragen ? Oder wird es automatisch weiter ausgezahlt.
Ich bitte um schnelle Hilfe.
Gruß Flo
FloBeitrag von einem Gast oder ehemaligen Mitglied
Nachtrag:
Hab noch was vergessen. Und zwar bleibe ich für dieses Jahr weiterhin bei meinen Eltern wohnen.
tina1Beitrag von einem Gast oder ehemaligen Mitglied
Um einen Anspruch auf KG zu haben, über das 21. Lj. hinaus, muß man bei der Berufsberatung ausbildungsplatzsuchend gemeldet sein, oder durch Eigenbemühungen nachweisen, daß man sich um einen Ausbildungsplatz, Schulplatz etc. bewirbt. Es gibt dafür einen Antrag für Kinder über 18 Jahren ohne Ausbildungs- und Arbeitsplatz.
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