KG 2011: Rechtsstreit mit Familienkasse - Fehlerhafter Verwaltungsakt

Hallo Leute,
es geht um meinen KA 2011, der am 16.03.2012 abgelehnt wurde.
Ich hoffe hier gute Juristen zu erreichen :), bin nämlich total am verzweifeln

Damit ich selbst nicht in Frustration ende, werde ich versuchen, das Ganze etwas unterhaltsam in Form eines Dialoges zu schildern. Da ich mich leider zwangsweise sehr viel damit beschäftigen musste, möchte ich euch damit auch meinen Eindruck von dem Ganzen darstellen --> Nichts von dem ist erfunden!
(fands anfangs selbst noch lustig, fühle mich jetzt hingegen VERARSCHT!! vom Vatter Staat, dem ich mitlerweile sehr sehr viel Steuern zahle)
Ich glaube wir haben eine sehr starke Community und vertraue darauf Hilfe und Beistand in dem stärksten Hilfsmittel unserer Zeit zu bekommen --> Internet

Wir:
- Hallo FK, ich studiere immer noch, bin im 2 Ausbildungsjahr - duales Studium Wirtschaftsinform. in Mannheim.
- Habe doch höhrer Kosten als angenommen, also nach meinen Rechnungen und Steuerberate habe ich das Recht auf KG 2011.

Steuerberater:
-Antrag für KG 2011 in Jan/Feb 2012 in windeseile fertiggestellt, schön übersichtlich mit selbtserklärenden Anlagen, die Erklärung der Werbungskosten jedoch nicht in dem Vordruck, da wirklich nicht genug Platz war, um säuberlich 2 regelmäßige Arbeitstätten + 4 Auswärtstätigkeiten usw. einzutragen

Antowrt FK:
- Erklärung zu den Werbungskosten 2011 fehlen
- Nachweis über die vom AG erstatteten Leistungen
- Nachweis über die Studiengebühren

Wir:
-Die wollen jetzt nicht wirklich das wir die Werbungskosten in dieses Formular quetschen ....
(Zitat Dienstanweisung_FamEStG_2012: "Die Verwendung eines Vordrucks ist nicht erforderlich, wenn der Antrag alle zur Entscheidung erforderlichen Angaben enthält und insbesondere alle Unterschriftserfordernisse beachtet wurden")
- Wollen wir mal kein Spielverderber sein, nehmen wir das Formular und tragen dort alles rein (Immerwieder der Gedanke: Hoffentlich checken die das alles!!!!)
(Durch eine Gesetztesänderung für duale Stunden, waren wir damals frei von der gesetzlichen KV und PV. Also private Beiträge in die studentische Vers und damit nicht aus der Lohnsteuerbescheinigung zu lesen)
- Oh, die haben tatsächlich ein Feld für solche Eintragungen: [8]: Ergänzende Angaben = Werbungskosten lt. Anlage 4782, 05 KV 640, 80 und PV 119, 76
- Aber wie kommen die nach nun fast zwei Jahren darauf, dass ich die Studiengebühren selber zahle ?! Ich habe auch nichts im Antrag geltend machen wollen.

[Anruf:]
Wir:
-Ja guten Tag FK, dass mit den Studiengebühren verstehe ich nicht. Die zahlt mein AG und das wissen Sie doch.
- Das was ich geltend machen wollte, ist der Studentenwerksbeitrag und den Nachweis haben sie doch!

FK:
- (Kenn leider nicht mehr den genauen Wortlaut), aber Sie hat es nicht kappiert ....

Wir:
- (gedanklich) "Hätten die mal ordentliche Formulare :th_dev6_2:"
- Und was ist mit den AG Leistungen, wie sollen wir die Nachweisen? stehen doch in der Lohnsteuerbescheinigung? (an eine Antwort kann ich mich nicht erinnern)

[AnrufEnde]

Wir:
- Liebe FK, wir waren fleißig, hier der im neuen glanz strahlende Antrag (Erklä. Werbungskosten) :o

Antwort FK:
- Antrag abgelehnt, sind drüber

Wir:
-Schade, haben echt alles angegeben, alle Quittungen usw. ... dann gehts halt nicht
-Komisch ist es trotzdem.

Einige Zeit später habe ich dann doch die Berechnung angeforder: natürlich nach der Einspruchsfrist ...

Wir:
- die haben die Beiträge zur KV und PV nicht abgezogen
- und den Studentenwerksbeitrag von 130€ auch nicht
- was für eine schweinerei!!

[Anruf bei FK]
Wir:
-warum haben sie das nicht abgezogen, wir haben doch alles angegeben?
- Normalerweise haben Sie immer fehlende Nachweise angefordert oder wenn sonst was nicht stimmig war.
- Sie haben damals sogar angerufen um Unklarheiten zu klären?!
- Und jetzt? einfach abgelehnt :teufel09:

FK:
-ich hab nur das gemacht was da war ... ich kann auch nicht mehr machen

Wir:
-Aber es war doch alles da, Krankenkassen Bescheinigung über Beiträge, Nachweise etc.

FK:
-ich hab nur das gemacht was da war

Wir:
- (gedanklich) ok wir kommen so nicht weiter
- können sie in die Akte gucken?

FK
- ich hab sie jetzt nicht bei mir

Wir:
- (gedanklich) Ach was ^^
- können sie die holen und rein schauen? ich bin mir sicher sie haben einen Fehler gemacht

FK:
- Nö kann ich nicht

Wir:
- und was machen wir jetzt? Einspruchsfrist ist ja leider vorbei...

FK:
- sie können noch eine Klage einreichen

[AnrufEnde]

Wir:
- reichen wir halt ne Klage ein, sowas darf man sich ja nicht bieten lassen!!
- Treu und Glaube liegt bei denen anscheinend direkt neben Bio- und Restmüll

Jetzt brauch ich eure Hilfe!
In der Stellungnahme zur Klage, behauptet die FK auf einmal, dass "nach einer erneuten Prüfungen der Einkünfte und Bezüge unter berücksitigung der mit der Klagebegründnung vorgetragenen KV und PV beiträge der Grenzbetrag trotzdem überschirtten wäre" und dass die Klage sowieso unbegründet sein! Frist ist abgelaufen PUNKT

Zur Rechnung:
Brutto: 14860, 80€
anerkannte WK: 5848, 92€
= 9011, 88 €

KV: 749, 48€
PV: 134, 70€
Studentewerksbeitrag: 130€
= 7997, 7€

Durch den letzten Satz der Stellungnahme ...
"Deswetieren wurden verschiedene Nachweise für geltend gemachte Werbungskosten, insbesondere hinsichtlich der Verpflegungsmehraufwendungen nicht erbracht."
... geh ich davon aus, dass der Studentenwerksbeitrag Ausschlaggebend ist. Den Nachweis haben die jedoch schon von Begin an ... Und jetzt kommen die sogar noch mit völlig neuen Nachweisen, die nie von mir verlangt wurden. Die Verpflegungsmehraufwendungen beziehen sich auf meine Auswärtstätigkeiten. Nichts neues im Vergleich zu 2010 und 2009, genauso wie der Studentenwerksbeitrag. Warum stellen die sich so an?! und hätten die mir einfach mal geschrieben, dass sie noch Nachweise brauchen, statt einfach abzulehnen. :th_motz2:

Somit geh ich wahrscheinilch vor Gericht ...

-Handelt es sich in diesem Fall nicht um einen nichtigen bzw. gesetzeswidrigen Verwaltungsakt?
-Wiedereinsetzung in den vorherigen Stand kann nicht eingeräumt werden, laut Stellungnahme FK. Ist sowas überhaubt möglich nach Ablauf der Frist? Wenn ja, wäre mein Fall doch sicherlich genau sowas?
-Irgendein Gesetzestext muss den Bürger doch in solch einem Fall schützen.
- Hilfe !!!!!!!!

Falls es an der ein oder andern Stelle zu wenig Infos waren, trage ich gerne nach, bis Dahin danke ich euch allen schon mal recht Herzlich und hoffe auf Gerechtigkeit!!!!

Antworten (2)
Rechtskräftiger Bescheid

Nichtigkeit von Steuerbescheiden: § 125 AO
Widereinsetzung in den vorherigen Stand: § 110 AO

> Irgendein Gesetzestext muss den Bürger doch in solch einem Fall schützen.

Ja, und zwar die Einspruchsfrist nach § 355 AO. Die hast du nach eigenen Angaben verpennt.

Ich bin kein Jurist (so einen wirst du hier auch eher nicht finden), aber du hast einen rechtskräftigen Ablehungsbescheid für 2011. Da wirst du nichts mehr ausrichten können.

Ansonsten schließe ich mich Bellinda an. Besprich den Fall mit deinem Steuerberater oder einen Fachanwalt für Steuerrecht.

Lass dir doch bei einem Anwalt ein kostenloses Erstgespräch machen, denn das hier kann kein Laie beantworten und ein Anwalt würde dir hier auch dazu raten, mal entweder zu Advocat oder sonstigem zu gehen...

Antwort schreiben

Du schreibst diese Antwort nur als Gast. Melde dich an, wenn du bereits ein Profil hast oder werde jetzt Mitglied der paradisi-Community: Kostenlos registrieren

Mehr Beiträge zum Thema