Grenzbetrag überschritten

Hallo,

ich bin 25 jahre alt, verheiratet, student und habe einen job in dem ich im jahr genau 16.000€ (netto) verdiene.

meine frau ist 21 jahre alt, student und hat kein einkommen. sie erhält aber kindergeld.

ich habe so eben meine lohnabrechnung erhalten und da steht, dass ich eine jahressonderzahlung in höhe von 1000€ (netto) erhalten werde. wenn ich das zu meinem jahreseinkommen dazurechne, wäre ich bei 17.000€ (netto) in diesem jahr.

meine frage: zählt die jahressonderzahlung als einkommen? wenn ja, muss meine frau das kindergeld vom kompletten jahr zurückzahlen? wenn ja, was passiert wenn ich der famileinkasse verschweigen würde, dass ich eine sonderzahlung erhalten habe? würden die es irgendwie herausfinden?

vielen dank im voraus.

Antworten (10)
Einkommensgrenze ...

1. Für verheiratete Kinder, gilt weiterhin eine Einkommensgrenze beim Kindergeld.

2. Die Sonderzahlung zählt als Einkommen.
Schau mal in DA 31.2.4 und danach in die Beispiele von DA 31.2.2 DA-FamEStG 2012 und rechne nach, ob deine Frau durch dein Einkommen tatsächlich über den Grenzbetrag kommt.
Die Einkommensgrenze liegt nämlich NICHT bei 16.008 Euro netto, sondern ist individuell zu ermitteln.
http://www.bzst.de/DE/Steuern_National/Kindergeld_Fachaufsicht/Familienkassen/Dienstanweisung/DA_FamEStG_2012.pdf

3. @135790: Wer deinen Rat befolgt, erfüllt den Straftatbestand der Steuerhinterziehung (§ 370 AO). Es ist dringend davon abzuraten.

Grenzbetrag überschritten

Hat jemand mehr ahnung?

135790
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Die Sonderzahlung würde ich verschweigen.
Sie zählt ja zum Einkommen dazu, wenn sie nach einer Gehaltsabrechnung fragen, dann halt einen Zettel mitgeben, indem diese Sonderzahlung nicht vorkommt.
Solange sie Kindergeld zahlen ist ja gut.
Ich bekomme auch noch welches, da ich in Ausbildung bin, aber das ist etwas anderes.
Vielleicht meldet sich hier ja noch einer, der ein wenig mehr Ahnung hat als ich.

Grenzbetrag überschritten

Wir sind schon seit knapp 3 jahren verheiratet und mussten schon min. 3 mal den antrag stellen, wg abzweigung, einkommensänderung etc. also wenn wir keinen anspruch hätten, dann hätten die uns das schon sicherlich nicht mehr bezahlt.

als ich einen job angefangen hatte (ende 2011), wollten die das kindergeld meiner frau nicht mehr weiterzahlen, weil si gedacht haben, dass ich mehr als 16.004€ im jahr verdienen werde. sie dachten nämlich, dass ich vollzeit arbeite. als ich denen dann aber mein einkommen mitegteilt hatte, ahben sie wieder weitergezahlt.

jetzt bin ich durch die (nicht gewusste) jahressonderzahlung über der 16.004€. und wir sind wieder am anfang: zählt die jahressonderzahlung als einkommen? wenn ja, muss meine frau das kindergeld vom kompletten jahr zurückzahlen? wenn ja, was passiert wenn ich der famileinkasse verschweigen würde, dass ich eine sonderzahlung erhalten habe? würden die es irgendwie herausfinden? gibt es überhaupt noch den grenzbetrag?

135790
Deswegen, weil deine Frau nicht mehr zu Hause wohnt,

Hat sie eigentlich auch keine Anspruch mehr auf Kindergeld.

135790

Lese hierzu: Http://www.arbeitsagentur.de/zentraler-Content/Veroeffentlichungen/Merkblatt-
Sammlung/MB-Kindergeld.pdf

Punkt 3.7.

Ich glaube, ihr habt demnach überhaupt keinen Anspruch mehr.

Grenzbetrag überschritten

Interessant. aber gilt das auch für kinder die nicht mehr zu hause leben? da wir ja verheiratet sind, wohnt meine frau natürlich auch nciht mehr bei ihren eltern.

135790

Lese doch mal das durch: Http://www.treffpunkteltern.de/article.php?sid=1173

Grenzbetrag überschritten

Die info höre ich zum ersten mal. also soweit ich weiß liegt der grenzbertrag bei 8004€. da wir 2 im haushalt sind liegt der grenzbertrag bei uns bei 16008€.

135790
Ich dachte es gibt keine

Grenzen mehr beim Kindergeld??? Oder liege ich da Falsch??

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