Kindergeld Forum
Nie Kindergeld bekommen
Sehr geehrte Damen und Herren
Ich komme aus Romania und bin ein adoptive Kind eines deutschen Spätaussiedlers . ich wurde mit 8 jahren adoptiert bin jetzt 38 jahre alt
und nicht als deutsche oder Volkszugehörige anerkannt worden .
Ich lebe mit meiner Familie ( Ehemann und 15 jähriger Tochter seit 6 jahren in Deutschland ) Da meine Mutter ais Gesundheitsgründen hilfebedürftig ist .
haben wir nach der Ablehnung damals eine Aufendhaltsbefugnis und jetzt mit wirkung vom 1.1.2005 eine Aufendhaltserlaubnis bekommen .
Mein Mann und ich haben sofort nach der Einreise eine Arbeit mit Arbeitserlaubnis angetreten . Also immer ohne Unterbrechung Steuern und sozialabgaben geleistet .
Meine Tochter besucht die Realschule
Nur Kindergeld habe ich nie erhalten . Jetz nach dem neuen Aufenthaltsgesetz von 1.1.2005 soll ich wieder kein Kindergeld bekommen .
weil in meiner Aufendhaltserlaubnis steht ( aus Humanitären Gründen nach § 23 Abs. 1 )
dieser § 23 ist in der Neuregelung nicht vorgesehen , er wird nicht einmal angesprochen . Ich habe das neue Gesetz kreuz und quer durchgelesen . Und kann keinen Hinweis finden mit dem ich bei der Agentur für Arbeit einen Anspruch geltend machen kann .
Wir zahlen wie eine Deutsche Familie alle Abgaben , erhalten aber nichts .
Ist das so richtig ? Denn in dem neuen Gesetz steht etwas vom Gleichheitsprinzip .Ist das so richtig das ich keinen Ansrüch habe ? Oder hat man den § 23
einfach vergessen ? Habe ich da eine Möglichkeit einen Anspruch geltend zu machen ?
Ich denke Sie haben da Erfahrungen aus anderen Fällen .
Ich würde mich über eine Informative Antwort freuen .
mfg
Paulina
Ich durfte diese Email Adresse zum schreiben benutzen .
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