Kindergeld bei Nachtarbeit

Hallo

ich habe einen recht speziellen Fall. Und zwar arbeite ich neben meinem Master-Studium (-> 2. Ausbildung) als Nachtbereitschaft und verdiene seit März auch über der magischen 400€ Grenze.

Durch die Nachtstunden lande ich auch über der 20h-Grenze (insg. 82h/mtl.), von den Nachtstunden bekomme ich allerdings nur 50% bezahlt, sodass auf meiner Lohnabrechnung momentan immer ca. 46h stehen. Ich habe aber ja eigentlich mehr Arbeitsstunden.

Jetzt ist meine Frage, ob das Probleme mit dem Kindergeld geben kann oder ob es auch hier eine Regelung, wie beispielsweise bei der Krankenversicherung gibt, wo die 20h-Grenze bei Nacht- und Wochenendarbeit nicht so scharf gezogen wird.

Ich hoffe ihr könnt mir helfen.
LG Kleene

Antworten (1)
Max. 20 Wochenstunden ...

Seit 2012 ist für den Kindergeldanspruch nicht mehr das Einkommen maßgebend, sondern, sofern man bereits eine abgeschlossene Ausbildung hat, die regelmäßige wöchentliche Arbeitszeit.

Wenn du im Master-Studiengang bist, hast du bereits den Bachelor abgeschlossen. Arbeitest du nun regelmäßig mehr als 20 Wochenstunden, besteht kein Anspruch auf Kindergeld mehr. Hier gibt es auch keine Ausnahmen wie bei der Sozialversicherung.
Nach derzeitigem Stand, ist übrigens die Arbeitszeit maßgeblich, die im Arbeitsvertrag steht. Gelegentliche Überstunden interessieren nicht. Das kann sich aber noch ändern, wir sind ja mit dem neuen Gesetz noch ganz am Anfang.

> von den Nachtstunden bekomme ich allerdings nur 50% bezahlt, sodass
> auf meiner Lohnabrechnung momentan immer ca. 46h stehen. Ich habe
> aber ja eigentlich mehr Arbeitsstunden.

Warum lässt du das mit dir machen? Oder liest du deine Gehaltsabrechnung falsch und das ist nur der Nachtarbeitszuschlag?

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