Kindergeld, Teilzeit, U25

Guten Abend zusammen,

ich bin seit einigen Tagen auf der Suche nach Antworten und kann einfach nichts konkretes finden, was auf die Situation zutrifft.
Da mir hier früher schon sehr gut geholfen wurde, versuche ich es mal hier, ich denke dass der eine oder andere sich vllt mit der Materie auskennt.

Situation:

Meine Freundin hat noch keine Ausbildung gemacht und ist ausbildungssuchend gemeldet. Sie ist 23 Jahre alt. Sie bekommt Kindergeld und keine anderen Leistungen. Jetzt arbeitet Sie seit dem 01.03.2012 auf Teilzeit. Vertraglich geregelt sind mindestens 10 Stunden pro Woche. Jedoch ist es realistisch dass Sie circa 25 Stunden pro Woche arbeitet.

Frage:

Hat Sie noch Anspruch auf Kindergeld? Ich finde einfach keine Informationen bzw. schon, aber ich lese immer von Regelungen für Studenten.

Ich würde mich sehr freuen, wenn ihr mir bzw. uns helfen würdet.

Viele Grüße,
Jonas

Antworten (1)
Keine abgeschlossene Ausbildung

Hat deine Freundin bereits eine abgeschlossene Ausbildung?

Wenn nein, ist eine Erwerbstätigkeit mit 25 Wochenstunden unschädlich.

Nachzulesen in § 32 EStG.

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