bajrqjBeitrag von einem Gast oder ehemaligen Mitglied
Hallo war zwei Jahre in erziehungs urlaub und habe in dieser zeit meine Ausbildung unterbrochen.bekomme ich jetzt für diesen zeit Raum eine Nachzahlung von der kindergeldstelle.steht mir das überhaupt zu.
GastBeitrag von einem Gast oder ehemaligen Mitglied
Während der Elternzeit besteht kein Anspruch auf Kindergeld. Solltest du aber die Ausbildung wieder aufnehmen und noch nicht 25 sein, können deine Elten wieder einen Antrag stellen.
Solange das Kind noch nicht das 3. Lebensjahr vollendet hat, wird die Familienkasse aber deinen Unterhaltsanspruch gegen den Kindsvater nach § 1615l BGB prüfen und evtl. Auskunft über sein Einkommen fordern.
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