Zählt bei der Berechnung zur Einkommensgrenze Brutto oder Netto vom ALG 1?

Hallo.

Ich habe eine Frage wegen der Einkommensgrenze.
Ich habe Rückwirkend zum Juni 2011 Kindergeld beantragt (für mich).
Da ich in diesen Zeitpunkt von meinem jetzigen Arbeitgeber eine Zusage zur Ausbildung bekommen habe und die von der Familienkasse meinten ich könnte ab dem Zeitpunkt Kindergeld beantragen.

Nun war ich von Juni-August Arbeitslos gemeldet.

Jetz meine Frage:
Zählt bei der Berechnung zur Einkommensgrenze der Bruttobetrag oder der Nettobetrag vom Arbeitslosengeld 1?
Wenn der Bruttobetrag gezählt werden muss, wäre ich 0, 80Euro über der Grenze. -_-

Antworten (1)
ALG I-Zahlbetrag

Beim ALG I gibt es nur einen Wert -> den Zahlbetrag. Dieser wird auch von der Familienkasse herangezogen.

Allerdings würde die Familienkasse nicht dein Einkommen ab dem Zeitpunkt der Zusage, sondern ab dem Zeitpunkt der Bewerbung prüfen. Warst du da noch Erwerbstätig könnte der Grenzbetrag 2011 überschritten sein.

PS: Den Antrag auf Kindergeld müssen übrigens deine Eltern (= Kindergeldberechtigte) stellen.

Antwort schreiben

Du schreibst diese Antwort nur als Gast. Melde dich an, wenn du bereits ein Profil hast oder werde jetzt Mitglied der paradisi-Community: Kostenlos registrieren

Mehr Beiträge zum Thema