Zählt Brutto oder Netto bei der Verdienstgrenze?

Hallo,

ich habe da mal eine wichtige Frage: ich bin momentan in der Ausbildung (2.Lehrjahr). Nun ist es ja so, dass man über 8400, - Euro kein Kindergeld mehr bekommt. Da ich im Jahr BRUTTO etwas über 9000, - Euro bekomme, wollte ich mal fragen, ob es der Bruttobetrag ist der zählt, oder der Nettobetrag?

Ich freue mich über eine Antwort!

Liebe Grüße

Antworten (5)
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Mir hat die Beraterin gesagt, dass der NETTOverdienst zählt.
Aber wie hier schon geschrieben wurde kann ein Kind ab 2012 so viel Verdienen in der Ausbildung wie es will und du bekommst trotzdem dein Geld.

Tippfehler

2012 stimmt. War ein Tippfehler. Bei deiner Berechnung hast du recht, aber Ausgangsgröße bleibt Brutto.

Weder Brutto, noch Netto

Der Grenzbetrag ist 8.004 €, nicht 8.400 €. Dies ist weder der Brutto, noch der Nettobetrag.

Du rechnest so:
Brutto minus Arbeitnehmer Sozialversicherungsbeitrag minus Arbeitnehmer-Pauschbetrag (1.000 €) oder tatsächliche Werbungskosten

Du kannst nicht das Netto nehmen, da es sein kann, dass dir Steuern abgezogen wurden. Dies würde aber von der Familienkasse nicht berücksichtigt.

Die Einkommensgrenze fällt erst 2012 weg. 2011 gilt sie noch.

Brutto

Ja, es zählt brutto, aber es gibt neue regelungen (sieht also gut für dich aus)

Brutto

Hallo, es zählt der Bruttobetrag. Wußtest du, dass ab 2011 die Verdienstgrenze abgeschafft wurde. Schaue doch mal unter http://www.steuer-nachrichten.info Dort habe ich einen Artikel zur Verdienstgrenze veröffentlicht.

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