27.09.11 12:24
Steffen
Steffen

Beitrag von einem Gast oder ehemaligen Mitglied

Kindergeld Forum

Auszahlung anteiliges Kindergeld an mich

Hallo zusammen,

ich bin 20 Jahre alt und bin in einer schulischen Ausbildung . Bis vor 3 Wochen habe ich bei meiner Mutter gelebt. Diese erhält auch das Kindergeld.
Aufgrund starker Differenzen bin ich dann zu meiner Oma gezogen.
Mein Vater (meine Eltern sind geschieden) zahlt für mich Unterhalt i.H.v. 170,00 € monatlich. Nebenbei gehe ich für 200,-- € monatlich jobben.
Meiner Oma zahle ich als Unkostenbeitrag (für kochen, Wäsche waschen...) einen Betrag von 200,-- € monatlich.
Meine Mutter zahlt mir keinen Unterhalt und weigert sich jetzt auch, daß Kindergeld an mich weiterzugeben.

Auf Nachfrage teilte mir die Familienkasse mit, daß das Kindergeld an mich ausgezahlt werden kann. Entsprechend stellte ich den Antrag.
Als ich nun telefonisch nachfragen wollte, ob der Antrag eingegangen ist, sagte mir diese Mitarbeiterin, daß das Kindergeld nicht an mich ausgezahlt werden kann, sondern meine Oma einen Antrag stellen muß.
Was ist denn jetzt richtig?

Ich bitte dringend um Hilfe.
Danke schonmal.

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Antworten (5)

27.09.11 18:55
Gast
Gast

Beitrag von einem Gast oder ehemaligen Mitglied

Keine Abzweigung ...

Du kannst das Kindergeld leider nicht an dich abzweigen, da dein Vater Unterhalt zahlt.

Sofern du länger bei deiner Oma leben wirst, kann diese das Kindergeld für dich beantragen. Andernfalls muss es dein Vater beantragen und zusammen mit dem Unterhalt an dich auszahlen.
(PS: Deine Mutter ist ebenfalls barunterhaltspflichtig, aber das ist eine andere Baustelle. Bekommst du BAföG?)

Rechtsnormen:
Abzweigung: § 74 EStG (wie erwähnt, trifft nicht zu)
Anspruch der Oma: §§ 62 bis 64 (Abs. 2) EStG
Anspruch des Vaters: § 64 Abs. 3 EStG (wenn du nur kurzfristig bei der Oma wohnst)

28.09.11 08:53
Steffen
Steffen

Beitrag von einem Gast oder ehemaligen Mitglied

Andere Möglichkeiten???

Danke für die Antwort.
Leider ist sie genau das, was ich nicht hören wollte.
Meine Oma (fast 80) will nämlich das Kindergeld nicht beantragen.
Sie befürchtet, daß sie dann wieder irgendwas mit dem Finanzamt zu tun bekommt bzw. andere finanzielle NAchteile hat.

Ich weiß, daß meine Mutter mir ebenfalls Unterhalt zahlen müßte....tut sie aber nciht. Und ich will sie auch nicht darauf verklagen.

Verstehe ich das richtig, daß in dem Fall, wenn mein Vater mir keinen Unterhalt zahlt, dann ich die Abzweigung für mich beantragen kann?

Was bedeutet "kurzfristig bei der Oma wohnen"?
Zu meinem Vater habe ich ein gutes Verhältnis und der würde das Kindergeld ohne Probleme an mich weitergeben.

Liebe Grüße
Steffen

28.09.11 19:34
Gast
Gast

Beitrag von einem Gast oder ehemaligen Mitglied

An eine Abzweigung kommst du nicht so einfach heran ...

Kurzfristig: Der Aufenthalt ist von vornherein nicht auf Dauer (i.d.R. weniger als 3 Monate) angelegt. Wenn ihr das bei der Familienkasse so angebt, sollte du aber auch wirklich ausziehen, sonst fragen die irgendwann nach.

Solange du bei deiner Oma wohnst, kannst du das Kindergeld nicht abzweigen, da sie vor deinem Vater berechtigt ist.

Ob deine Oma durch das Kindergeld finanzielle Nachteile hätte, kann man aus der Ferne leider nicht beurteilen. Es wäre aber sehr unwahrscheinlich.

Ziehst du bei deiner Oma aus und beantragst wieder eine Abzweigung, müssen deine Eltern eine Berechtigtenbestimmung treffen (zahlen ja dann angeblich beide keinen Unterhalt). Wirkt deine Mutter nicht mit (was hier nicht unwahrscheinlich ist), musst du die Berechtigtenbestimmung beim Familiengericht beantragen (siehe § 64 EStG).
Was ich nicht verstehe, warum du für 184 € Kindergeld auf 170 € Unterhalt verzichtest würdest, wo du auch problemlos beides erhalten könntest. Von falschen Angaben gegenüber der Familienkasse rate ich ab.

nochmal kurz:
1. Variante: Du lebst bei deiner Oma: Keine Abzweigung. Antrag muss die Oma stellen.
2. Variante: Du lebst allein und dein Vater zahlt Unterhalt. Keine Abzweigung. Antrag muss der Vater stellen. Inwiefern Nachweise von der Mutter wg. Unterhalt erbracht werden müssen, weiß ich nicht.
3. Variante: Du lebst allein und keiner zahlt Unterhalt. Abzweigung möglich, aber nur wenn beide Elternteile gemeinsam Kindergeld beantragen oder das Familiengericht eine Entscheidung trifft.
4. Variante: Du ziehst zu deinem Vater. Er beantragt das Kindergeld. Natürlich auch keine Abzweigung möglich.

28.09.11 19:55
Steffen
Steffen

Beitrag von einem Gast oder ehemaligen Mitglied

Mist !!!

Erst einmal Danke für die ausführliche ANtwort!!!

Eins hast Du aber falsch verstanden: Falls mein Vater das Kindegeld bekommen würde, würde er es an mich weitergeben und auch weiterhin den Unterhalt zahlen. Ich hätte also das Kindergeld und den Unterhalt von ihm.
Das Problem ist halt, daß meine Mutter sich querstellt.
Wenn sie mir das Kindergeld weitergeben würde wäre ja alles ok.

Meine Oma hat nur bammel davor, daß sie - wenn sie das Kindergeld erhält - wieder eine Steuerklärung amchen muß oder sonstwie vom Finanzamt "belästigt" wird.

Daher dachte ich, es gibt eine Möglichkeit, daß ich oder aber mein Vater das Kindergeld ausgezahlt bekommen können.

Aber dem ist ja wohl nicht so!
Echt blöd.

ALso muß cih nochmal mit meiner Oma sprechen.

Auch nochmal Danke für die schnellen Antworten.

LG
Steffen

28.09.11 20:12
Gast
Gast

Beitrag von einem Gast oder ehemaligen Mitglied

Verfahrene Situation

Achso, ich hatte mich von Abzweigung irritieren lassen.

Zitat: Wenn sie mir das Kindergeld weitergeben würde wäre ja alles ok.

Nein, leider wäre nicht alles okay. Aus rechtlicher Sicht, handelt sie völlig richtig (wenn auch vermutlich unbewusst). Sie ist derzeit nicht kindergeldberechtigt. Wenn sie es dir geben würde und die Familienkasse merkt irgendwann, dass du bei deiner Oma wohnst, wird das kindergeld von deiner Mutter zurückgefordert.
Aufgrund deines Antrags ist ohnehin davon auszugehen, dass deine Mutter ab Oktober gar kein Kindergeld mehr erhält.

Zitat: Daher dachte ich, es gibt eine Möglichkeit, daß ich oder aber mein Vater das Kindergeld ausgezahlt bekommen können.

an dich: sieht nach der Schilderung ganz schlecht aus
an deinen Vater: dazu müsstest du bei deiner Oma ausziehen

Wie sieht es mit Onkel oder Tanten aus? Diese wären keinesfalls kindergeldberechtigt. Wenn du bei ihnen wohnst und dein Vater Unterhalt zahlt, kann er das Kindergeld beantragen.
Oder halt eigene Wohnung oder WG?

Solange du bei deiner Oma wohnst ist die Lage verfahren. Aber nur wegen des Kindergeldes muss sie keine Steuererklärung abgeben. Da braucht sie keine Angst haben.


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