Habe ich Recht auf Kindergeld?

Hallo vielleicht kann mir hier jemand weiterhelfen.
Ich lebe in Deutschland und bin 21 Jahre alt und fange in zwei Monaten an zu studieren. Heute habe ich die deutsche Staatsbürgerschaft erhalten. Davor hatte ich die Südkoreanische (unbefristeter Aufenthaltstitel).
Mein Vater lebt seit meinem achten Lebensjahr in Korea. Meine Mutter ist Januar diesen Jahres verstorben.
Seit ungefähr 2009 hat meine Mutter für mich und meine Schwester (23) das Kindergeld bezogen. Als wir der Familienkasse in Rheine mitteilten, dass Sie verstorben sei, sagten sie uns, dass meine Schwester und Ich nicht mehr berechtigt seien Kindergeld zu beziehen, da wir keinen Erziehungsberechtigten in Deutschland hätten.
Heute habe ich im Internet gelesen, dass nach OLG Koblenz seit November 2004 folgendes gilt:

"Erhält ein allein unterhaltspflichtiger Elternteil eines Halbwaisen nicht zugleich das staatliche Kindergeld, ist das Kindergeld in vollem Umfang auf den zu leistenden Barunterhalt anzurechnen. Dies gilt auch dann, wenn das Kind bei seinem Stiefvater lebt und dieser das Kindergeld bezieht."

trifft dies auch auf mich (und meine Schwester zu)? Haben wir das Recht auf Kindergeld? Was sollte ich eurer Meinung nach tun?

(Ich muss dazu erwähnen, dass die Angestellten der Familienkasse sehr unkooperativ sind und es mir scheint, als täten Sie ihr Bestes, um das Kindergeld nicht auszuzahlen.)

Mit freundlichen Grüßen Neustudent

Antworten (2)
Sorry hatte das alter deiner Schwester überlesen ...

Dann fällt dieser Weg auch weg.

Kein Kindergeld

Das was du gefunden hast, hat doch mit dem Anspruch auf Kindergeld nichts zu tun. Es geht lediglich auf die Anrechnung beim Unterhalt, WENN es gezahlt wird.

Kindergeldberechtigt sind IMMER die Eltern (Ausnahme: Vollwaisen). Da dein Vater nicht in Deutschland lebt, hat er keinen Anspruch auf das deutsche Kindergeld.

Somit hast auch du und deine Schwester keine Anspruch. Eure Staatsbürgerschaft und euer Aufenthaltsort ist hierbei völlig unerheblich, da euer Vater die Anspruchsvoraussetzungen nicht erfüllt.

vielleicht gibts noch andere Wege:
War eure Mutter verheiratet und ihr lebt noch bei eurem Stiefvater?
Wie alt war deine Schwester, als eure Mutter verstarb? Sollte sie nicht älter als 15 gewesen und in Pflegschaft gekommen sein, könnten die Pflegeeltern auch über das 18. Lebensjahr hinaus Anspruch auf Kindergeld haben. Hat das Pflegekind bei Aufnahme weniger als 2 Jahre bis zur Volljährigkeit müsste man ab Volljährigkeit den Einzelfall prüfen.

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