Anspruch auf Kindergeld nach FWDL?

Liebes Forum,
eigentlich habe ich zwei Fragen.
Als erstes möchte ich einen Rat ob mein Sohn (21 keine abgeschlossene Berufsausbildung) einen Anspruch auf Kindergeld hattem nach dem er den FWDL 23 Monate bei der Bundeswehr abgeleistet hat.Also in der Zeit zwischen 9 und 23 Monate ?

Als zweites würde ich gerne erfahren
ob ein Anspruch besteht bei einem eigenen Einkommen( 30 Std/ Woche und 6, 85 EUR Stundenlohn)

Vielen Dank im Voraus
Ute

Antworten (3)
@Ute Triskiel

In der Zeit vom 10. bis zu 23. Monat des freiwilligen Wehrdienstes besteht kein Anspruch auf Kindergeld.

Auch während einer Erwerbstätigkeit mit 30 Wochenstunden besteht kein Anspruch, es sei denn er nebenbei nachweislich ausbildungsplatzsuchend.

Die Anspruchsvoraussetzungen für Kindergeld sind im § 32 Abs. 4 EStG klar umrissen:
- in Ausbildung
- ausbildungsplatzsuchend
- ein Freiwilliges Soziales Jahr/Ökologisches Jahr etc. ableisten
- das Kind ist behindert

@Anne Dallendörfer

Der Sohn kann nur den Grundwehrdienst, also 9 Monate, an das 25. Jahr anhängen.

§ 32 Abs. 5 EStG

Kindergeldanspruch

Hallo Ute,

soweit ich weiß, gibt es Kindergeld nur für Menschen in der AUSBILDUNG bzw. im Freiwilligendienst/ im europäischen Freiwilligenjahr bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres, also bis sie 25 werden. Die Zuverdienstgrenze beträgt 8004 € / Jahr, ich glaube, das heißt netto.
Es gibt ja auch jobbende Studenten, die Ki-Geld kriegen.
Der Kindergeldanspruch verlängert sich aber um die Zeit des geleistetern Wehr- bzw.Ersatzdienstes.

Dein Sohn kann also, wenn er in einer Ausbildung ist, Ki-Geld über das 25. Jahr kriegen, nämlich 23 Monate länger (falls die Ausbildung bzw. Studium so länge dauern, natürlich) .

Alles steht auch auf der Seite der Arbeitsagentur > Familienkasse oder du rufst mal die Familenkasse an.

Grüße

Anne

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