11. März 2010
Es gibt sowohl auf staatlicher, als auch auf kommunaler Ebene eine ganze Reihe an Hilfen, auf die man mit Kind einen Anspruch hat.
In der Rentenversicherung werden die Kindererziehungszeiten angerechnet. Eine weitere finanzielle Unterstützung ist das Kindergeld und der Kinderzuschlag in bestimmten Fällen und das Erziehungsgeld auf Bundes- und Landesebene. Für Schüler und Auszubildende gibt es noch die Ausbildungsförderung. In Bayern gibt es zusätzlich die Landesstiftung "Hilfe für Mutter und Kind". Schwangere die sich in einer schwierigen körperlichen oder seelischen Situation befinden, soll geholfen werden, die Fortsetzung der Schwangerschaft zu erleichtern. Voraussetzung für eine finanzielle Unterstützung ist, dass private und öffentliche Mittel nicht ausreichen. Die Leistung ist auch an eine Einkommensgrenze gebunden. Die Schwangere muss sich noch vor der Geburt an eine spezielle Beratungsstelle wenden. Diese Hilfen können bis zu drei Jahren nach der Geburt gewährt werden.
Bis zur Vollendung des dritten Lebensjahres des Kindes wird unter bestimmten Voraussetzungen Erziehungsgeld gewährt. Der Freistaat Bayern bezahlt im dritten Lebensjahr des Kindes ein eigenes Landeserziehungsgeld. Sechs Wochen vor der Entbindung und acht Wochen nach der Entbindung steht der Mutter von der Krankenkasse das Mutterschaftsgeld zu. Um dieses zu erhalten muss die Frau aber freiwillig- oder pflichtversichert sein. Unter Umständen zahlt der Arbeitgeber noch einen Zuschuss. Ist die Frau überhaupt nicht gesetzlich versichert oder aber das Arbeitsverhältnis wurde zulässig gekündigt, dann gewährt das Bundesversicherungsamt einen einmaligen Zuschuss. Wenn Eltern von Arbeitslosigkeit betroffen sind, so haben sie mit Kind höhere Ansprüche. Es gibt also eine ganze Reihe von Hilfen die Eltern unter die Arme greifen wollen. Man muss sich aber in jedem Fall gut und genauer informieren um gegebenenfalls rechtzeitig Anträge stellen zu können.
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