Gema macht auch vor Kindergärten nicht halt

Von Jana Treber
7. Januar 2011

Die ersten Rechnungen sind bereits in den Kitas eingetroffen. Für die Eltern der Kinder heißt das: Mit höheren Gebühren für den Kitabesuch ist zu rechnen.

Dass die Gesellschaft für musikalische Aufführungs- und mechanische Vervielfältigungsrechte, kurz Gema, bei Firmen und Unternehmen kassiert, ist bekannt. Nun aber möchte die Gema auch dann mitverdienen, wenn für die Kleinsten Liedtexte kopiert werden. Auch bei öffentlichen Auftritten der Kinder soll gezahlt werden.

In Schulen gilt dies übrigens nicht. Hier wurde schon 1990 ein Rahmenvertrag vereinbart, der die Vervielfältigung und Wiedergabe von urheberrechtlich geschützten Musikstücken erlaubt, ohne dafür extra zu bezahlen.