Rechtsanspruch auf Kinderbetreuung: Tagesmutter statt Kita

Von Nicole Freialdenhoven
21. August 2013

Der seit Anfang August bestehende Rechtsanspruch junger Eltern auf die Betreuung ihrer kleinen Kinder bedeutet nicht, dass es einen Rechtsanspruch auf einen Platz in der Kindertagesstätte (Kita) gibt. Stattdessen ist auch die Betreuung durch eine Tagesmutter zulässig. Dies entschied nun das Oberverwaltungsgericht Köln in einem Rechtsstreit und hob damit ein vorausgegangenes Urteil des Verwaltungsgerichtes wieder auf.

Im konkreten Fall ging es um ein Paar, dem für sein Kleinkind unter drei Jahren ein Platz in einer 5,8 Kilometer von der Wohnung entfernt liegenden Kita angeboten wurde oder alternativ ein Platz bei einer Tagesmutter in der Nähe. Das Verwaltungsgericht war der Ansicht, dass die Stadt Köln damit den Rechtsanspruch auf die U3-Betreuung nicht ordnungsgemäß erfülle und forderte einen wohnortnahen Kita-Platz für das Kind. Das Oberverwaltungsgericht hob dieses Urteil nun wieder auf.

Ihrer Ansicht nach ist zwar grundsätzlich Wahlfreiheit zwischen Kita und Tagesmutter gegeben, doch wenn in der gewünschten Betreuungsform kein Platz frei sei, müsse eben mit der anderen Betreuungsform vorliebgenommen werden. Der Rechtsanspruch auf die U3-Betreuung sei damit trotzdem erfüllt. Das Urteil kann nicht mehr angefochten werden.