05.01.10 20:43
kleine_Maus
BeiträgeMitglied seitPunkteOnline
105.01.20103kleine_Maus ist ist im Moment nicht online

Kinderbetreuung Forum

Hilfe zur Steuererklärung 2008

Hallo alle zusammen,
ich weis jetzt ganz und gar nicht ob das ihr rein gehört aber was sicher ist ich brauch HILFE.

Kurze Beschreibung zu meiner Arbeit:
- Ich arbeite seit Juli 2006 als Tagesmutter
- ich bin freiberuflich Tätig
-Jahr 2008 betreute ich im durchschnitt 4 ab und zu auch 5 Kinder "alle 9 Std. pro Tag" von Mo. bis Fr.
- für ein Kind bekam ich 155 Euro von den Eltern und von der Stadt/ Komune ca 285 "mal 1/2 Euro höher mal weniger"
- mein Jahreseinkommen liegt bei ........ Euro


So und nun zu meinem Problem.

Ich habe meine Steuererklärung für 2008 selber gemacht, habe bei der Anlage EÜR in Zeile 7 mein Jahreseinkommen von 22.581,63 Euro eingetragen und bei Zeile 19 meine "Ausgaben" in form von der Betriebskostenpauschale "pro Kind 246 Euro = 11.828 Euro Gesamtausgaben Jahr 2008" eingetragen. Zusätzlich steht bei Zeile 19 in Klammern "weiter ab Zeile 55". Das habe ich dann auch so gemacht. So habe ich zum Schluss Zeile 60,61 und 67 ausgefüllt so das ein Gewinn/ Verlusst 10.753,63 Euro ergibt.

Ich war der Annahme ich hätte alles richtig gemacht, weil ich gelesen hab, das man die 246 Euro pro Kind/ Monat als Betriebskostenpauschale angeben kann.

Nachdem ich die Steuererklärung abgegeben hab, kam eine Woche später dieses Schreiben

"Wortwörtliche abgeschrieben" :

Zur weitern Bearbeitung bitte ich sie folgende Unterlagen bis Datum einzureichen:

- Einnahmeüberschussrechnung

Die vorliegende Anlage EÜR ist nicht ausreichend . Die aufgeführten Betriebsausgaben i.H.v. 11.828 Euro können nicht nachvollzogen und damit auch nicht anerkannt werden. Die Betriebseinnahmen und -ausgaben sind nicht nur in einer Summe aufzuführen. Auch eine Monatliche Aufstellung, wie im Vorjahren, ist nicht möglich.

Die Ermittlung der Einkünfte aus Gewerbebetrieben hat nach den Grundsätzen des § 4 EStG zu erfolge.
Die Betriebsausgaben sind nach Kostenarten auf zugliedern. Den nur so kann die Finanzverwaltung prüfen, inwieweit es sich um tatsächlich abzugsfähige Betriebsausgaben handelt.

Bitte reichen sie nochmals die beigefügte Anlage EÜR ordnungsgemäß und vollständig ausgefüllt dem Finanzamt vor


MEINE FRAGEN :

Was habe ich falsch gemacht??
Warum aktzeptiert das Finanzamt die Betriebskostenpauschale von 246 Euro nicht??
Warum schreiben die was vom gewerbebetrieb "ich habe und muss kein Gewerbe anmelden"??
Was muss ich jetzt tun??
Hat jemand ein Paragrafen oder dieses BMF- Schreiben vom 1.8.1988 - S 2248 wo drin steht, das man als Tagesmutter die 246 € als Betriebskostenpauschale im Jahr 2008 angeben darf??


Bitte schreibt mir so viel wie ihr könnt, ich weis wirklich nicht was ich tun soll.
Schon mal vielen dank im Vorraus und ich wünsche allen noch ein Gesundes neues jahr

lg

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