12. Oktober 2007
Bis zum 14. Lebensjahr gilt ein junger Mensch in Deutschland als Kind und somit als betreuungspflichtig. Diese Betreuung soll eine erzieherische und pflegende Aufsicht durch Erwachsene sein und erfolgt im Idealfall durch die Familie des Kindes sowie – in zeitlicher Hinsicht begrenzt - durch speziell ausgebildetes Personal, wie beispielsweise Erzieher im Kindergarten.

Doch gerade in der heutigen und schnelllebigen Zeit ist es durch die berufliche Situation der Eltern manchmal ein Problem, persönlich für den nötigen Umfang an Kinderbetreuung aufzukommen. Wo in vergangenen Zeiten ein Kindermädchen als pädagogisch ausgebildete Privatangestellte in höheren Familien durchaus zum Normalbild gehörte, so wird dies heute durch öffentliche Einrichtungen wie Kindertagesbetreuungen und -stätten geregelt. Die Unterteilungen dieser Stätten richten sich nach dem Alter der Kinder.
Bis zum dritten Lebensjahr können diese in einer Kinderkrippe untergebracht werden. Um einen Platz für sein Kind zu erhalten, sollte man sich rechtzeitig erkundigen und auf eine Liste setzen lassen, da diese Plätze sehr gefragt sind. Die Krippen sind kostenpflichtig, allerdings ist in manchen Fällen eine am Einkommen orientierte Ermäßigung möglich.
Der Kindergarten schließt an die Krippe an. Hier betreuen pädagogische Fachkräfte Kinder im Alter bis zu sechs Jahren. Die Betreuungszeiten können variieren; so existiert die Teilzeitbetreuung (hier wird der Nachwuchs entweder am Vormittag, am Nachmittag oder zu beiden Zeiten mit einer zwischenzeitlichen Pause betreut) neben dem verlängerten Vormittagsangebot (hier erhalten die Kinder das Mittagessen im Kindergarten und gehen erst danach nach Hause) und der Ganztagsbetreuung (hier verlängert sich die Zeit der Betreuung bis in den späten Nachmittag oder, in spezifischen Einrichtungen, bis in den frühen Abend). Diese Ganztagsbetreuung trägt oftmals die Bezeichnung Kindertagesstätte, kurz: KiTa. Der Schulhort dagegen betreut Grundschüler nach Abschluss des Schultages bis zum Nachmittag.
Abgesehen von öffentlichen Einrichtungen existieren im Privaten ebenfalls Möglichkeiten, um die Kinderbetreuung zu sichern: Tagesmütter, Großeltern oder ein Au-Pair können berufstätigen Eltern zur Seite stehen.
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