Parlament in Bolivien erlaubt Kinderarbeit bereits ab zehn Jahren

Von Ingo Krüger
4. Juli 2014

Boliviens Parlament hat das offizielle Mindestalter für Kinderarbeit von 14 auf zehn Jahre gesenkt. Die Abgeordneten haben einem neuen Gesetz zugestimmt, demzufolge eine Tätigkeit immer dann erlaubt ist, wenn sie ohne Zwang ausgeübt wird und eine Genehmigung des staatlichen "Amtes zum Schutz des Kindes" vorliegt. Diese Regelung soll Ausbeutung von Kindern und Jugendlichen verhindern.

Neue Regelung

Das offizielle Mindestalter für Beschäftigungsverhältnisse beträgt auch künftig 14 Jahre. Doch Ausnahmeregelungen erlauben auch die Beschäftigung von Zwölfjährigen. Besitzen Minderjährige jedoch keinen Dienstherrn, dürfen sie laut Parlamentsentscheid in Zukunft bereits mit zehn Jahren arbeiten.

Gesetz soll Armut verringern

Bislang galt ein Mindestalter von 14 Jahren - jedoch ohne Ausnahmen. Kritiker bewerteten diese Vorschrift als realitätsfern, weil jedes vierte Kind nicht zur Schule geht, sondern aus finanziellen Gründen arbeiten muss. Ein Abgeordneter erklärte, dass das neue Gesetz helfen solle, die extreme Armut in Bolivien bis spätestens 2025 zu beseitigen. Präsident Evo Morales, der selbst als Kind Geld verdienen musste, muss dem Gesetz noch zustimmen.