Kinder gut versorgen - das sollten Eltern für den Todesfall regeln

Von Dörte Rösler
23. Juli 2014

Mit dem eigenen Tod beschäftigt sich niemand gern. Sobald Kinder da sind, wird die Frage jedoch dringlich, denn wer versorgt den Nachwuchs, wenn Mama oder Papa etwas passiert? Und wie sind die Kinder finanziell abgesichert?

Finanzielle Vorsorge - Lebensversicherung

Die Rente für Vollwaisen beträgt durchschnittlich 300 Euro monatlich. Zu wenig, um Kinder tatsächlich abzusichern. Damit tatsächlich genug Geld für die Hinterbliebenen da ist, sollten Eltern eine Risikolebensversicherung abschließen - am besten in Form einer Kreuzversicherung. Dabei versichert jedes Elternteil das Leben des jeweils anderen.

Für den sehr unwahrscheinlichen Fall, dass beide Eltern gleichzeitig versterben, setzen sie die Kinder als Begünstigte ein. Wie hoch die Versicherungssumme sein sollte, hängt vom Alter der Kinder und dem Einkommen der Eltern ab. Experten empfehlen, die Summe nicht zu niedrig anzusetzen. Bis Kinder finanziell auf eigenen Beinen stehen, sind sie heute meist 25 Jahre alt.

Die Leistungen der Risikolebensversicherung sind gesetzlich genau geregelt. Verbraucher können deshalb unbesorgt den günstigsten Tarif wählen. Um die Beiträge niedrig zu halten, können sie außerdem vereinbaren, dass die Versicherungssumme mit jedem Vertragsjahr sinkt. Schließlich wird auch die finanzielle Lücke kleiner, je näher das Ende der Ausbildung näherrückt.

Sorgerecht fürs Kind - Vormund festlegen

Wenn ein Elternteil stirbt, ist das für Kinder schlimm. Aber sie haben noch Vater oder Mutter, die Kontinuität in ihrem Leben bewahren. Sterben beide Eltern, müssen Sorgerecht und Verantwortung für die Kinder komplett neu geregelt werden. Damit das Vormundschaftsgericht nicht willkürlich einen Vormund festlegt, können Eltern in einer Sorgerechtsverfügung selbst eine Person benennen, die sich um ihre Kinder kümmern soll. Hat dieser Vormund eine schriftliche Vollmacht, kann er im Ernstfall sofort die Interessen der Kinder vertreten.

Die Eltern sollten sich jedoch in regelmäßigen Abständen versichern, ob der gewählte Vormund immer noch bereit ist, die Verantwortung zu übernehmen. Dazu gehört auch die Frage, ob er die Kinder bei sich aufnehmen und finanziell für sie sorgen würde. Gesetzlich verpflichtet ist er dazu nicht.