Haushaltshilfe von der Krankenkasse: Nur für Familien möglich

Von Nicole Freialdenhoven
15. März 2013

Erst wenn Mutti krankheitsbedingt ausfällt, merkt die Familie, wie viel Arbeit eigentlich jeden Tag im Haus anfällt. Dreckiges Geschirr und Schmutzwäsche stapelt sich, der Staub bleibt fingerdick liegen und zu essen gibt es nur noch Fertiggerichte. Wer Glück hat, bekommt Hilfe von anderen Verwandten oder kann auf die Schnelle eine Haushaltshilfe organisieren, die täglich vorbeischaut.

Wer sich dies nicht leisten kann, bekommt in manchen Fällen auch Hilfe von der Krankenkasse. Eine gesetzliche Regelung sieht vor, dass eine Haushaltshilfe gestellt werden kann, wenn die "haushaltsführende Person" krankheitsbedingt ausfällt. Dies kann ein Krankenhausaufenthalt sein, eine Reha oder Kur außer Haus, aber auch Bettruhe, die zuhause eingehalten werden muss. Ob die haushaltsführende Person männlich oder weiblich ist, spielt dabei keine Rolle. Eine Voraussetzung ist lediglich, das mindestens ein Kind bis 12 Jahren im Haushalt lebt.

Wird der Antrag für eine Haushaltshilfe genehmigt, zahlt der Versicherte in der Regel nur eine kleine Zuzahlung von maximal zehn Euro pro Tag. Da die Krankenkassen die Hilfen aus dem gleichen Pool rekrutieren wie die häuslichen Krankenpfleger, kann es jedoch sein, dass für einfache Haushaltshilfe kein Personal zur Verfügung steht, da Pflegebedürftige automatisch Vorrang haben, warnen die Krankenkassen.