Zwölf und sieben Jahre Haft wegen Kindstötung und unterlassener Hilfeleistung - Eltern überfordert

Von Ingrid Neufeld
27. Mai 2013

Das Urteil im Fall einer Kindstötung durch eine schwere Misshandlung steht jetzt fest.

Zum Hintergrund der Tat: Ein junges Paar in Köln-Chorweiler war offensichtlich vom eigenen Kind heillos überfordert. Als die zweijährige Tochter in der Wohnung herumtobte und immer wieder herumschrie, verlor der 23-jährige Vater die Nerven. Er schlug das Mädchen nicht nur, sondern er misshandelte sie schwer. Der Vater prügelte mit der Faust auf den Kopf seiner Tochter und knallte sie mehrere Male gegen die Wand.

Das Mädchen erlitt dabei lebensgefährliche Verletzungen. Als die Mutter zurückkam, versorgte sie die Tochter mehr schlecht als recht mit Kühlakkus und reagierte nicht auf deren schlechter werdendes Befinden. Die 20-jährige ließ ihre Tochter einfach sterben.

Drei Tage später erlag die Zweijährige ihren starken Verletzungen. Danach entsorgten die Eltern ihre Tochter in einem Park, wo sie nach einer großangelegten Suchaktion gefunden wurde, nachdem sie von den Eltern als vermisst gemeldet worden war.

Ein medizinisches Gutachten hat inzwischen ergeben, dass bei einer sofortigen medizinischen Versorgung für das Kind eine 80prozentige Überlebenschance bestanden hätte.

Jetzt standen die Eltern des kleinen Mädchens vor Gericht. Die Richterin verurteilte den 23-jährigen Vater zu 12 Jahren Haft wegen Totschlags, die Mutter erhielt 7 Jahre Haft wegen Totschlags durch unterlassene Hilfeleistung.

Den Antrag des Staatsanwalts auf eine Verurteilung wegen Mordes wies die Richterin zurück. Den Grund für die Tat sah die Richterin darin, dass dem Täter die Nerven durchgegangen waren und zudem an seinem alkoholisierten Zustand. Die Mutter kam mit der geringen Strafe deshalb davon, weil sie nach Jugendstrafrecht verurteilt worden ist.