Familienstammbuch Artikel
Dokumentierte Familiengeschichte
Von Tanja Tasci
Das Familienstammbuch wird von jüngeren Menschen oft als antiquiert angesehen, dabei ist das Buch mit allen wichtigen Daten der Familie oft eine wertvolle Hilfe.
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Das Familienstammbuch enthält wichtige Daten |
Oft wird das Familienstammbuch als altmodisches Überbleibsel gewertet, doch die Geschichte des Familienstammbuchs begann erst am 1. Januar 1875. Ab diesem Datum wurde das Familienstammbuch flächendeckend in den Standesämtern eingeführt. Seit dieser Zeit wird das Familienstammbuch bei Eheschließung ausgehändigt. Es beinhaltet die Heiratsurkunde und gibt Auskunft über die Herkunft und die Eltern des Ehepaares. Dies ist der Start, um alle wichtigen persönlichen Urkunden zu sammeln und immer griffbereit zu haben.
Bei der Geburt der von Kindern wird dem Familienstammbuch die jeweilige Geburtsurkunde beigefügt. Weiterhin sollten die kirchlichen Nachweise über Trauungen und Taufen hier ihren Platz finden. Diese Sammlung der wichtigsten Familiendokumente sollte immer gut aufbewahrt werden, denn schließlich beinhaltet sie nicht nur Dokumente, sondern erzählt auch ein Stück weit Familiengeschichte. Wer eine Reise in die Vergangenheit wagen möchte, sollte sich einmal bei den Großeltern befragen, denn oftmals bewahren diese nicht nur ihr eigenes Familienbuch auf, sondern haben auch die Familienbücher der vorangegangenen Generationen in ihrem Besitz.
Ein Familienstammbuch ist immer sinnvoll, auch wenn es keine Pflicht ist. Vor der Eheschließung können Paare angeben, ob sie ein Familienstammbuch wünschen oder nicht. Wichtig zu wissen ist hierbei, dass alle Urkunden auch bei den Standesämtern hinterlegt bleiben und so auch im Nachhinein ein Familienstammbuch erstellt werden kann.
Die Standesämter führen ein sogenanntes "Familienbuch", das nicht mit dem Familienstammbuch gleich gesetzt werden kann. Das Familienbuch ist ein Personenstandsregister, welches beim Standesamt geführt wird. Im Familienbuch befinden sich die Originalurkunde, während das Familienstammbuch lediglich aus Abschriften aus dem Familienbuch besteht. Alle persönlichen Urkunden können immer wieder in aktuellen Abschriften vom Standesamt erstellt werden. Dies kann vor allem für zukünftige Eheschließungen wichtig sein. Wer zum Beispiel im Ausland heiraten möchte, muss alle Abschriften in aktueller Ausfertigung vorlegen, denn diese dürfen nicht älter als 6 Monate sein.