Unehelich geborene Kinder gehen beim Erbe oft leer aus

Von Katja Grüner
18. April 2013

Das Erbrecht ist komplex und teilweise kompliziert. Die Erbansprüche ehelich geborener Kinder sind hierbei ganz klar geregelt. Wie ist das Erbrecht jedoch bei unehelich geborenen Kindern?

Früher hatten nichtehelich geborene Kinder keine Ansprüche auf das Erbe ihres Vaters, da sie nicht als Verwandte galten. Dies greift heute nicht mehr, da die Gesetze 1970 aufgehoben wurden. Es gibt jedoch zahlreiche Fälle, in denen Uneheliche immer noch leer ausgehen.

Benachteiligt beim Erben bleiben weiterhin ältere Menschen, die vor dem 1.7.1949 geboren wurden und deren Vater vor dem 29.5.2009 gestorben ist. Diese Stichtagsregelung wurde dann 2011 wieder aufgehoben, jedoch nur für Erbangelegenheiten nach dem 29.5.2009.