Testament muss vom Erblasser verfasst werden

Von Max Staender
10. Januar 2013

Obwohl der Erblasser sich beim Verfassen seines letzten Willens helfen lassen kann, muss es von ihm selbst verfasst werden. Das Gesetz verlangt nämlich eine unbeeinflusste Schreibleistung des Erblassers für ein gültiges eigenhändiges Testament, wie das Oberlandesgericht Hamm nun entschied.

Im speziellen Fall hatte einer der bedachten Verwandten und Erbe seinem schon geschwächten Erblasser beim Verfassen des Testaments geholfen. da die eigene Schreibleistung des Erblassers somit nicht sicher bestand, wurde das Testament vom Gericht als unwirksam erklärt.

Selbst bei Anwesenheit des Erblassers sind durch Dritte hergestellte Niederschriften unwirksam, was auch für den Fall gilt, wenn ein Dritter die Hand des Erblassers führt und und die Schriftzüge somit nicht vom Erblasser selbst geformt werden.