Ansprüche für Erben verjähren aufgrund der Änderung im Erbrecht jetzt nach drei Jahren

Paradisi-Redaktion
Von Paradisi-Redaktion
28. Dezember 2012

Seit zwei Jahren gilt das neue Erbrecht, dass unter anderem auch die Frist für die Ansprüche der Erben regelt. Bisher hatten Erben Zeit genug, um ihre Ansprüche geltend zu machen, denn die Frist betrug 30 Jahre.

Doch nach der Änderung verbleibt den Erben nur noch eine Zeit von maximal drei Jahren, um eventuelle Ansprüche anzumelden. So müssen sich Erben, die noch Ansprüche aus dem Jahr 2009 stellen wollen, beeilen, denn am 31.12.2012 ist Schluss. Nach dem alten Recht hätten die Erben sich bis zum Jahr 2039 Zeit lassen können.

Die Gesetzesänderung im Erbrecht wurde aber schon vor zwei Jahren verabschiedet, wie auch die Schleswig-Holsteinische Notarkammer in Kiel hinweist. So besteht also die Verjährungsfrist von 30 Jahren bei Erbansprüchen nicht mehr, beziehungsweise gilt die alte Regelung nur in besonderen Ausnahmefällen.