Pflichtteilsansprüche unterliegen bei Streitigkeiten um das Erbe keiner Schiedsgerichtsbarkeit

Von Ingo Krüger
8. August 2014

Nicht selten streiten sich Hinterbliebene um das Erbe. Um solchen Auseinandersetzungen vorzubeugen, können Erblasser in ihrem Testament festlegen, dass ein Schiedsgericht über die Ansprüche der Erben entscheiden soll.

Das Landgericht (LG) Heidelberg hat nun jedoch entschieden, dass die letztwillige Schiedsklausel nicht für Pflichtteilsansprüche gilt (Az.: 2 O 128/13). Erbende Kinder dürfen daher ihren enterbten Geschwistern Auskünfte über den genauen Umfang des Nachlasses nicht verwehren.

Der Pflichtteilsberechtigte, so das LG, unterliege einem besonderen Rechtsschutz. Die testamentarische Schiedsklausel sei in diesen Fällen unwirksam.