Familienrecht Forum
Umgangsrecht
Hallo,
Ich stehe vor einem Problem in den ich nicht weiterkomme:
Kämpfe im Moment um das Umgansrecht für meine zwei Kinder gegen meine Frau. Da mein Anwalt leider nicht in der Lage ist mir entsprechende Hilfestellung zu leisten erhoffe ich mir hierdurch Unterstützung. Laut des Anwalts meiner noch Frau bin ich, wenn ich mein Umgangsrecht warnehmen möcht allein dafür verantwortlich, die jetzt entstandene Entfernung von 190 km (einfache Strecke) zu bergstelligen. Hierfür ist ein Zeitaufand von 2,5 Stunden nötig. Als Grundlage beruf er sich auf OLG Hamm FamRZ 2004, 506 ; OLG Nürnberg FamRZ 1999, 1008, 1009. Leider haben meine Versuche dies zu überprüfen keinen erfolg erziehlt. Bin eben Kaufmann :-)
Über unterstützung würde ich mich sehr freuen
Mit freundlichen Grüßen qqwwee
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