Familienrecht
Gesetze rund um Familie und Ehe
Das Familienrecht enthält alle Gesetze und Vorschriften, die für die Beziehungen zwischen Eheleuten (Eherecht) oder innerhalb einer Familie notwendig sind. Darüber hinaus enthält es alle Regelungen zur Vormundschaft, Adoption oder Unterhaltspflicht.
Das Familienrecht ist ein Teil des Zivilrechts und regelt die Rechtsbeziehungen zwischen den einzelnen Familienmitgliedern untereinander als auch ihre Beziehung zu Dritten, wobei der Begriff der Familie nicht näher definiert wird. Das Familienrecht bestimmt im Allgemeinen die Rechtsverhältnisse für Personen, die durch Verwandtschaft, Familie, Lebenspartnerschaft oder Ehe miteinander verbunden sind. Aber auch die Pflegschaft, Vormundschaft und Betreuung sind im Familienrecht festgelegt. Die Mehrzahl der gesetzlichen familienrechtlichen Normen stehen in Deutschland im vierten Buch des Bürgerlichen Gesetzbuchs in den Paragraphen 1297-1921. Wichtige Bereiche im Familienrecht sind die Bestimmungen für das Eingehen und Aufheben einer Ehe, das damit verbundene Güterrecht, Unterhaltsvorschriften sowie die Regelungen für den Versorgungsausgleich. Außerdem werden speziell die zivilen Beziehungen zwischen Eltern und Kindern im Kindschaftsrecht geregelt, dass sowohl die Rechte als auch Pflichten für Eltern und Kinder enthält. Bei aufkommenden Streitigkeiten bei Familienangelegenheiten und bei Fragen im Bezug auf das Vormundschaftsecht, trifft das Familien- bzw. das Vormundschaftsgericht die Entscheidungen, was zumeist aus Rücksichtnahme auf die betroffenen Kinder unter Ausschluss der Öffentlichkeit geschieht.
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