Nehmen Eltern die Schulpflicht nicht ernst, regelt das Jugendamt die schulischen Angelegenheiten

Von Melanie Ruch
2. September 2013

Jedes Kind in Deutschland ist verpflichtet die Schule zu besuchen. Dass Kinder manchmal keine Lust auf die Schule haben, kennen viele Eltern, dennoch ist es ihre Pflicht dafür zu sorgen, dass ihre Kinder trotzdem in die Schule gehen. Vernachlässigen Eltern diese Pflicht, schreitet das Jugendamt ein und übernimmt die schulischen Angelegenheiten des Kindes.

In einem speziellen Fall musste dies sogar das Oberlandesgericht Hamm verordnen. Die Eltern eines elfjährigen Jungen wollten ihn nicht gegen seinen Willen auf eine öffentliche Schule schicken. Schon in der Grudschule fehlte der Junge regelmäßig und wurde im Jahr 2010 von seinen Eltern schließlich von der Schule abgemeldet. Die Mutter unterrichtete ihren Sohn seitdem selbst zu Hause.

Der Junge verfügt zwar über einen altergerechten Wissensstand, aber dennoch hat das Gericht den Eltern nun die Regelung der schulischen Angelegenheiten ihres Sohnes entzogen und an das Jugendamt übergeben.

Dem Gericht zufolge haben die Eltern in der Erziehung versagt, weil sie ihrem Sohn laut Gutachten keinerlei Regeln, Pflichten und Grenzen vorgegeben haben. Trotz des altergerechten Wissenstands sei ein Schulbesuch unerlässlich, um dem Kind die Gelegenheit zu geben sich in das Gemeinschaftsleben einzufügen, so die Begründung.