Neue Berechnungsmethode sorgt für finanzielle Einbußen

Von Ingo Krüger
26. Februar 2013

Die Neuregelung des Elterngeldes führt offenbar dazu, dass zahlreiche Mütter und Väter in diesem Jahr weniger Geld bekommen als vorher. So haben Steuerrechtsexperten herausgefunden, dass die Zahlungen für ein Neugeborenes aufgrund der Neuberechnung, die seit dem 1. Januar 2013 gültig ist, monatlich um rund 40 Euro niedriger liegen als für ein Kind, das noch im Dezember 2012 auf die Welt gekommen ist.

Diese Differenz ergibt sich für eine verheiratete Mutter oder einen verheirateten Vater mit einem Bruttoeinkommen von 4100 Euro im Monat. Aber auch für Leute mit einem geringeren Verdienst ist der Ausfall nicht unerheblich. Bei einem Bruttoeinkommen von 2000 Euro liegt das Elterngeld im Monat um 10,18 Euro niedriger als bei der bislang verbindlichen Kalkulation.

Die Kürzung des Elterngeldes entsteht aufgrund der Art und Weise, wie das Nettogehalt errechnet wird. Dabei hat es zwei wesentliche Änderungen gegeben. Einerseits wird die Obergrenze für die Beiträge zur Krankenversicherung nicht einbezogen. So unterstellt man Eltern mit einem hohen Einkommen höhere Beitragszahlungen, als sie wirklich geleistet haben. Dadurch sinkt das Nettogehalt und auch das Elterngeld.

Andererseits hat die Bundesregierung zwischenzeitliche Steuersenkungen übersehen. So fand der in diesem Jahr höhere Grundfreibetrag keine Berücksichtigung. Dies bewirkt ebenfalls höhere Abzüge vom Brutto und weniger Elterngeld.