Das müssen Mütter und Väter über das neue Elterngeld Plus wissen

Neben der Kindererziehung soll das neue Elterngeld Plus auch eine Teilzeitbeschäftigung ermöglichen

Von Ingo Krüger
2. Juli 2015

Seit dem 1. Juli 2015 können Eltern das neue Elterngeld Plus in Anspruch nehmen. Es soll neben der Kindererziehung auch eine Teilzeitbeschäftigung ermöglichen. Eltern sollen so die Möglichkeit erhalten, sowohl Teilzeit zu arbeiten als auch sich um die Betreuung der Kinder zu kümmern. Diese Regelung gilt für alle Eltern von Kindern, die nach dem 1. Juli 2015 auf die Welt kommen.

Das Elterngeld Plus

Es ist künftig möglich, statt eines Monats Basiselterngeld zwei Monate Elterngeld Plus zu beziehen. Mütter und Väter können so wieder früher in ihren Job einsteigen. Sie bekommen dann bis zur Hälfte des ursprünglichen Elterngeldbetrages, diese aber dafür doppelt so lange - also bis zu 28 Monate.

Bei dem Bezug von Mutterschaftsleistungen müssen die ersten beiden Lebensmonate des Kindes als Basiselterngeld genommen werden. Die Partner haben die Möglichkeit, sich die Elterngeld-Plus-Monate zu teilen. Als Voraussetzung für das Elterngeld Plus muss wenigstens ein Partner immer diese Leistung beziehen und beim Wechsel zwischen Vater und Mutter darf keine Lücke entstehen.

Höhe des Elterngeldes und Partnerschaftsbonus

Bei der Höhe des Elterngeldes muss die Elterngeldstelle einkommensabhängige Pauschalen für Sozialversicherung und Steuern vom Bruttoeinkommen beziehungsweise etwaigen Gewinn berücksichtigen. Das Elterngeld liegt bei 65 bis 100 Prozent dieses Nettobetrages. Der Bund stellt für die Höhe des Elterngeldes einen Rechner zur Verfügung.

Den Partnerschaftsbonus, der auch für Alleinerziehende gilt, erhalten beide Elternteile, die gleichzeitig vier Monate zwischen 25 bis 30 Stunden durchschnittlich pro Woche arbeiten. Sie bekommen beide diese vier Monate geschenkt, das bedeutet acht Elterngeld-Plus-Monate zusätzlich. Alleinerziehende erhalten lediglich vier Monate. Eltern können

  • Basiselterngeld,
  • Elterngeld Plus und
  • Partnerschaftsbonus

beliebig kombinieren. Maximal ergeben sich 36 Monate.