Ab Juli kommt die Mütterrente - wer hat Anspruch und was ist beim Antrag zu beachten?

Von Dörte Rösler
26. März 2014

Die geplante Mütterrente soll für mehr Gerechtigkeit im Alter sorgen. Wenn Bundestag und Bundesrat dem Gesetzesentwurf zustimmen, können Frauen schon ab 1. Juli mehr Geld bekommen. In den meisten Fällen ist nicht einmal ein Antrag nötig.

Wer hat Anspruch auf Mütterrente?

Zielgruppe für das Gesetz sind Personen, die vor 1992 ein Kind erzogen haben. Bisher hat die Rentenversicherung ihnen nur ein Jahr Beitragszeit für die Kindererziehung gutgeschrieben, künftig werden es zwei Jahre sein. Das entspricht einem sogenannten Entgeltpunkt oder umgerechnet 28,14 Euro pro Monat. In den neuen Bundesländern sind es 25,74 Euro. Nach der Neuberechnung im Juli dürfte es noch einige Cent mehr sein.

Was müssen Versicherte tun?

Wer bereits eine Rente bezieht, muss sich um nichts kümmern. Die Deutsche Rentenversicherung zahlt den Zuschlag automatisch aus. Das gilt auch für Versicherte, die noch keine Rente bekommen, aber schon Daten zu ihren Kindern angegeben haben. Wer noch nie eine Anerkennung von Kindererziehungszeiten beantragt hat, muss dagegen aktiv werden. Spätestens beim regulären Rentenantrag sollten die Erziehungszeiten geltend gemacht werden.

Wer profitiert besonders?

Lohnenswert ist die Mütterrente vor allem für Frauen, die bisher nicht die notwendigen fünf Jahre Versicherungszeit für eine gesetzliche Rente vorweisen könnten. Für jedes Kind, das vor 1992 geboren wurde, erhalten sie nun zwei Jahre Beitragszahlung gutgeschrieben.

Mütter mit zwei Kindern brauchen also nur noch ein weiteres Beitragsjahr - und das können sie durch freiwillige Beiträge erfüllen. Der Mindestsatz liegt bei 85,05 Euro im Monat. Mit einer einmaligen Zahlung von 2041,20 Euro haben sie dann sofort Anspruch auf eine Rente.