Erziehungsgeld Artikel

Wer Anspruch auf Elterngeld hat

Das so genannte Elterngeld hat das bisherige Erziehungsgeld abgelöst. Hiermit soll eine bessere Vereinbarkeit von Familie und Beruf erzielt werden, um die gemeinsame Kinderbetreuung erleichtern.

Die Höhe des Elterngeldes richtet sich immer nach dem Nettolohn des Elternteils, welches das Elterngeld beantragt und hier in Höhe dessen, was der betreffende Elternteil vor der Geburt des Kindes verdient hat. Es wird längstens 14 Monate gezahlt. Dabei aber nur 12 Monate für einen Elternteil, mit den verbleibenden 2 Monaten sollen Väter motiviert werden sich an der Kinderbetreuung zu beteiligen. Alleinerziehende können aber die ganzen 14 Monate für sich beanspruchen, wenn sie das alleinige Sorgerecht oder Aufenthaltsbestimmungsrecht haben. Elterngeld kann ab dem Tag der Geburt des Kindes beantragt werden. Bei Antragstellung muss festgelegt werden wer die Elternzeit nimmt, beziehungsweise wie diese aufgeteilt wird. Elterngeld kann beantragt werden von Beamten, Selbstständigen, erwerbstätige und arbeitslose Elternteile, von Studierenden, Auszubildenden, Adoptiveltern und in besonderen Fällen auch von Verwandten dritten Grades, wenn die Eltern aufgrund einer schwerwiegenden Ursache das Kind nicht betreuen können.

Eltern können für ein ab dem 01.01.2007 geborenes Kind Elterngeld beantragen, wenn sie mit dem Kind im gleichen Haushalt leben, ihren Wohnsitz oder ständigen Aufenthaltsort in Deutschland haben. Wenn sie das Kind selbst betreuen und versorgen und keiner Erwerbstätigkeit nachgehen, die mehr als 30 Wochenstunden beträgt. Ist der gewöhnliche Aufenthaltsort oder Wohnsitz nicht in Deutschland, kann trotzdem Elterngeld beantragt werden, wenn die Elternteile dem deutschen Sozialversicherungsgesetz unterliegen und zum Beispiel vorübergehend im Ausland tätig sind. Wenn beide Elternteile die Anspruchsvoraussetzungen erfüllen, müssen sie sich entscheiden, wer wann welche Elternzeit in Anspruch nimmt und dies bereits bei Antragstellung festlegen. Auch ausländische Mitbürgerinnen und Mitbürger sind anspruchsberechtigt, wenn sie über eine Niederlassungserlaubnis oder eine Aufenthaltserlaubnis verfügen, die zur Ausübung einer Erwerbstätigkeit berechtigt oder berechtigt hat. Staatsbürgerinnen und Bürger aus den EU-Ländern, der Schweiz und den europäischen Wirtschaftraum haben einen Anspruch auf Elterngeld, wenn sie selbstständig erwerbstätig waren, als Arbeitnehmer gearbeitet haben, Dienstleistungen erbrachten oder ehemals in Deutschland erwerbstätig waren und nach Beendigung der Erwerbstätigkeit das Recht besitzen, hier zu bleiben.

Grundinformationen und Hinweise zu Erziehungsgeld

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GRUNDINFORMATIONEN UND HINWEISE ZU ERZIEHUNGSGELD

Wer Anspruch auf Elterngeld hat

Elterngeld soll die Kinderbetreuung in den ersten 14 Monaten nach der Geburt des Kindes erleichtern und gibt beiden Elternteilen die Chance zur Elternzeit.

Wer Anspruch auf Elterngeld hat

Zusätzliches Elterngeld

Zum normalen Elterngeld haben junge Eltern noch weitere Möglichkeiten, Unterstützung zur Erziehung und Betreuung der Kinder zu erhalten.

Zusätzliches Elterngeld

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