Elterngeld: Verfassungsgericht bestätigt Rechtmäßigkeit der "Vätermonate"

Von Frank Hertel
16. September 2011

Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe bestätigte, dass die sogenannten "Vätermonate" beim Elterngeld verfassungskonform sind, weil in der Verfassung unter anderem der Auftrag der Gleichberechtigung von Mann und Frau festgeschrieben ist. Die Karlsruher Richter warfen dem Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen vor, nicht selbst darauf gekommen zu sein, sondern extra eine Anfrage beim Verfassungsgericht gestellt zu haben.

Das anfragende Sozialgericht hatte in einem konkreten Fall nicht mehr weiter gewusst: Eine Frau wollte das Elterngeld 14 Monate ausbezahlt bekommen, weil ihr Sohn eine Frühgeburt sei und daher die zwei Vätermonate nicht möglich seien, warum auch immer. Das Verfassungsgericht schuf Klarheit. Die Frau bekommt das Elterngeld nur 12 Monate. 14 Monate wird es nur dann ausbezahlt, wenn der Vater zwei Monate zuhause bleibt.

Die Väter in Deutschland nehmen das Elterngeld immer mehr in Anspruch. Im Jahr 2007 waren es noch 15,4 Prozent der Väter, die zuhause blieben, im Jahr 2010 waren es schon knapp 25 Prozent.