Elternzeit kann Arbeitslosengeld erheblich kürzen

Lange Elternzeit kann sich im Falle einer Kündigung auf das Arbeitslosengeld auswirken

Von Thorsten Poppe
30. August 2011

Die Elternzeit in Deutschland hat sich in den letzten Jahren mehr als etabliert. Immer mehr Mütter und Väter nutzen diese vom Staat ermöglichte Auszeit von der Arbeit, um sich mehrere Monate oder sogar Jahre um ihren Nachwuchs kümmern zu können. Allerdings gibt es hier einen Nachteil, wenn man kurze Zeit nach der genommenen Elternzeit seinen Job verliert. Das Arbeitslosengeld kann dann erheblich geringer ausfallen, als gedacht.

Auswirkungen, die eine lange Elternzeit haben kann

Ein aktuelles Urteil des Bundessozialgerichtes (Az: B 11 AL 19/10 R) bestätigte jetzt diese Auswirkungen. Wem nach einer langen Elternzeit die Kündigung ins Haus flattert, hat weniger Anspruch auf Arbeitslosengeld, als ihm regulär nach dem Gehalt zustehen würde.

In dem konkret verhandelten Fall kam eine Mutter nach 4 Jahren Elternzeit wieder zurück auf ihre Stelle und wurde nach einem Quartal gekündigt. Da sie dadurch in den letzten 24 Monaten nicht mehr als 150 Tage gearbeitet hatte, errechnete sich ihr Arbeitslosengeld an einem fiktiven Entgelt, das erheblich niedriger angesetzt wurde als ihr eigentliches Gehalt. Jetzt bestätigte das Gerichtsurteil noch einmal, dass diese Festlegung in Deutschland rechtens ist.