Elternzeit - der Kontakt zum Job sollte nicht gänzlich abgebrochen werden

Gracia Sacher
Von Gracia Sacher
28. April 2014

Möchten sich frisch gebackene Eltern nach Ablauf des Mutterschutzes eine berufliche Pause gönnen, um sich voll und ganz um ihr Kind zu kümmern, reichen sie dafür beim Arbeitgeber einen Antrag auf Elternzeit ein. Es besteht ein dreijähriger Anspruch auf Elternzeit, dabei können die beiden Elternteile zusammen vier Zeitabschnitte bestimmen. Zwei Jahre gelten als verbindlich; das dritte kann dann entweder direkt danach oder zwischen dem dritten und Achten Lebensjahr des Kindes genommen werden.

Möglichkeiten, mit Kollegen und dem Berufsfeld in Kontakt zu bleiben

Wer während der Elternzeit den Kontakt zu seinen Kollegen, der Firma oder gar dem Berufsfeld abbricht, wird beim Wiedereinstieg Schwierigkeiten bekommen, sich wieder so einzuleben wie vorher und mit möglichen Neuerungen bezüglich des Betriebsablaufs oder der Technik klar zu kommen. Einige Firmen bieten ein Kontakthalteprogramm in Form eines Newsletters oder einer Mitarbeiterzeitschrift an, welches unbedingt genutzt werden sollte.

Hierbei sollte die Kontaktanfrage unbedingt vom Arbeitnehmer und nicht vom Chef kommen. Das persönliche Interesse kann auch durch regelmäßige Anrufe, Mails oder Besuche deutlich gemacht werden.

Des Weiteren eignet sich die Teilzeitarbeit in der alten Firma, die möglicherweise auch von zu Hause aus möglich ist; dies sollte frühzeitig mit dem Arbeitgeber besprochen werden. Ebenso wirksam sind Fortbildungen; hier gibt es je nach Unternehmen auch betriebsinterne Angebote. Viele nutzen diese Chance auch als Gelegenheit, sich auf ein bestimmtes Gebiet zu spezialisieren.

Vor dem Wiedereinstieg

Bevor man nach abgelaufener Elternzeit wieder an seinen alten Arbeitsplatz zurückkehrt, sollte man sich um einige Dinge kümmern. Schon sechs Monate vorher wird ein Gespräch mit dem Chef empfohlen, in welchem geklärt wird, wie die zukünftigen Arbeitszeiten und Aufgabenbereiche aussehen werden. Auch die (finanzielle) Unterstützung für Familien durch das Unternehmen sollte angesprochen werden, ebenso die Frage über mögliche Veränderungen im Betrieb seit Beginn der Elternzeit.

Und auch die Kinderbetreuung spielt eine Rolle - wer passt auf den Nachwuchs auf, wenn man in der Arbeit ist? Ein Platz in der Kindertagesstätte muss weit im Voraus beantragt werden, auch hier bieten manche Firmen interne Möglichkeiten.