Elterngeld Plus soll Eltern flexiblere Einteilung ermöglichen

Von Petra Schlagenhauf
28. April 2014

Bislang mussten Eltern die ersten beiden Jahre der Elternzeit noch während der Zeit nehmen, in denen das Kind noch nicht das Kindergartenalter erreicht hat. Wollten sie auch das dritte Jahr nehmen, mussten sie beim Arbeitgeber dessen Zustimmung einholen. Ministerin Schwesig jedoch plant, dies zu ändern.

So soll es künftig möglich sein, dass zwei von drei Jahren der Erziehungsjahre auch dann noch genommen werden können, wenn das Kind zwischen drei und acht Jahre alt ist, ohne dass dafür extra die Genehmigung des Arbeitgebers eingeholt werden muss. Allerdings muss die Elternzeit dann aber auch nicht mehr sieben Wochen zuvor angemeldet werden, sondern fortan 13 Wochen zuvor.

Mit diesem Entwurf sollen vor allem Eltern angesprochen werden, die nach der Geburt des Kindes in einem Teilzeitjob weiterarbeiten möchten.