Anstehende Elternzeit - was muss vorher alles geregelt werden?

Gracia Sacher
Von Gracia Sacher
8. April 2014

Schwanger zu sein, bedeutet für die meisten Frauen wohl das größte Glück der Welt. Deren Chefs jedoch teilen diese Freude in der Regel nicht, ist es doch ungewiss, wie lange der Arbeitgeber auf seine Mitarbeiterin verzichten muss.

Um mögliche Schwierigkeiten zu vermeiden, sollten Schwangere frühzeitig mit ihrem Arbeitgeber über die Schwangerschaft sprechen und bei dieser Gelegenheit auch konkrete Lösungen auf den Tisch legen, damit es erst gar nicht zu Problemen kommt.

Tipps für ein reibungsloses Gespräch und weniger Sorgen beim Chef

Generell sollte das Thema Schwangerschaft am Arbeitsplatz so wenig wie möglich angesprochen werden, um die eigene Professionalität wahren zu können. Im privaten Bereich gilt es nun, sich um einen Kita-Platz zu kümmern und herauszufinden, in welchem Rahmen man eine Unterstützung vom Chef erwarten kann. Bevor der letzte Arbeitstag einen plötzlich überrascht, sollten einige Dinge zu diesem Zeitpunkt bereits geklärt sein.

So sollte über mögliche Überstunden gesprochen werden, und ob diese ausbezahlt oder mit freier Zeit ausgeglichen werden können. Wem noch Urlaubstage zustehen, der sollte klären, ob er diese vor dem Mutterschutz oder erst nach der Elternzeit in Anspruch nehmen möchte.

Auch muss geregelt sein, welche noch anstehenden Aufgaben die Schwangere noch erledigen kann und welche davon abgegeben werden müssen.

Lassen Sie sich Zusagen schriftlich geben

Experten empfehlen zudem, so früh wie möglich über eine eventuelle Teilzeitregelung nach der Elternzeit zu reden. Gerade bei Unternehmen, für die dieses Thema keine Routine darstellt, sollte über die entsprechenden Arbeitsbedingungen gesprochen werden.

Wichtig ist es, mögliche Zusagen stets in schriftlicher Form zu erhalten. Und schließlich sollte die Schwangere vor ihrer Arbeitspause im Falle von möglichen Umstrukturierungen in der Firma während der Elternzeit in den Händen halten.