Teilung Elternzeit
Hallo,
ich habe nach der Geburt meines Kindes Ende Sept 2005 Elternzeit bis Ende Okt 2006 beantragt. Nun würde ich gerne den zweiten Teil (1 Jahr) noch "aufheben" und wollte mir das von meinem Arbeitgeber bestätigen lassen. Mir wurde mitgeteilt, ich hätte keinen Anspruch, wenn ich das nicht bereits mit dem ersten Schreiben beantragt hätte. Stimmt das?
Vielen Dank für eine kurze Antwort