17. Februar 2010
Allein erziehend ist heute eine gängige Lebensform. Schwangerschaft ohne Ehe oder eine feste Partnerschaft, Trennung oder Scheidung sowie der Tod eines Lebensgefährten oder Ehepartners sind dabei die Ursachen. Es ist eine besondere Lebenslage, die gemeistert werden muss. Dabei spielen auch finanzielle Aspekte eine große Rolle.
Alleinerziehende sollten sich in jedem Fall individuell von Fachleuten beraten lassen. Es gibt Hilfen, die ihnen zustehen. Es gibt zum Beispiel den VAMV, den Verband allein erziehender Mütter und Väter, der umfangreich informiert. Berufstätigen Frauen steht das Mutterschaftsgeld zu. Auch besteht ein Anrecht auf Kindergeld und Elterngeld. Alleinerziehenden steht ein Mehrbedarfszuschlag zu. Will die Mutter wieder arbeiten gehen, kann sie je nach Fall Unterstützung vom Jugendamt bei der Finanzierung der Kinderbetreuung bekommen. Am besten informiert man sich bei dem zuständigen Jugendamt. Oft kommt es vor, dass ein Elternteil dem Kind Unterhalt schuldet und nicht zahlt oder nicht zahlungsfähig ist. Dann kann der allein erziehende Elternteil einen Unterhaltsvorschuss bekommen. Dieser wird von dem zuständigen Jugendamt geleistet, dabei geht es aber nur um die Unterhaltsansprüche des Kindes. Je nach Fall kann es auch nötig sein Sozialhilfe zu beantragen, vielleicht weil man wegen dem Kind nicht arbeiten kann. Hier sollte man sich von der zuständigen Stelle ausführlich beraten lassen. Wer über ein geringes Einkommen verfügt, hat unter Umständen einen Anspruch auf Wohngeld. Dies kann man bei der zuständigen Wohngeldstelle erfragen und muss dann einen Antrag stellen.
Verschiedene Einrichtungen gewähren Alleinerziehenden auch eine Unterstützung oder einmalige Hilfen, wie etwa zur Anschaffung der Erstlingsausstattung. Dafür erkundigt man sich beim Caritas Verband oder der Diakonie, bei Pro Familia, bei dem Paritätischen Wohlfahrtsverband und bei der Arbeiterwohlfahrt. In vielen größeren Städten gibt es Stiftungen, die Alleinerziehende unterstützen. Auf diese Gelder und Unterstützungen besteht aber kein Anspruch. Die Kindererziehung wird auch bei der Pflegeversicherung berücksichtigt. Auch Steuerfreibeträge sind für Alleinerziehende sehr wichtig und sie sollten sich diesbezüglich ausführlich beraten lassen, um sie richtig in Anspruch nehmen zu können. Kinderbetreuungskosten können steuerlich abgesetzt werden. In einigen Bundesländern wird auch ein Landeserziehungsgeld gezahlt. Alles in allem gibt es viel Hilfe und Unterstützung, aber auch viele verschiedene Anlaufstellen und deshalb sind viele mühsame Wege zu gehen.
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