Eine Adoption ist steuerlich keine außergewöhnliche Belastung

Paradisi-Redaktion
Von Paradisi-Redaktion
13. Januar 2012

Viele Paare, die sich so gern nach einem Kind sehnen, versuchen es zuerst mit einer künstlichen Befruchtung oder, wenn dies nicht erfolgreich ist, wird eventuell eine Adoption in Erwägung gezogen. Bei einer künstlichen Befruchtung können die Paare aber die entstehenden Kosten bei ihrer Steuererklärung mit angeben, doch ist dies bei einer Adoption nicht der Fall, wie das Finanzgericht Baden-Württemberg entschieden hat.

Ein kinderloses Ehepaar hatte die Kosten für eine Adoption, so für Anwälte, Vermittler und die Ämter, alles zusammen waren das 8.560 Euro, bei der jährlichen Einkommensteuererklärung unter der Rubrik "außergewöhnliche Belastungen" eingetragen, was aber vom zuständigen Finanzamt abgelehnt wurde. So kam es schließlich zur Klage beim Finanzgericht, doch nach dem Antrag der Revision von dem Kläger wird sich jetzt der Bundesfinanzhof mit dem Thema beschäftigen müssen.