Adoption - Wie läuft sie ab und wer kann ein Kind adoptieren?

Wenn ein Paar in Deutschland ein Kind adoptieren will, müssen viele Vorschriften beachtet und etliche Voraussetzungen erfüllt werden. Es gilt also, sich vorab über das Adoptionsverfahren und dessen Ablauf genauestens zu informieren. Lesen Sie über die Voraussetzungen für eine Adoption und informieren Sie sich über rechtliche Kriterien, den Ablauf sowie mögliche Probleme.

Von Claudia Rappold

Was versteht man unter einer Adoption und welche Gründe sprechen dafür?

Ist es einem Paar oder einer Frau nicht möglich, auf natürlichem Wege Nachwuchs zu bekommen oder möchte(n) sie dies nicht, so besteht die Möglichkeit einer Adoption oder auch Annahme an Kindes statt bzw. Annahme als Kind. Dabei wird ein rechtlich begründetes Eltern-Kind-Verhältnis geschaffen, ohne Berücksichtigung einer biologischen Abstammung.

Der Weg zur Adoption eines Kindes ist schwer und steinig. Verschiedene Regeln und Gesetze bestimmen darüber, wer ein Kind adoptieren darf und worauf bei der Auswahl von Kind und Eltern zu achten ist.

Ist die Adoption unausweichlich?

Die wichtigste Frage der künftigen Adoptiveltern besteht darin, ob es eine Alternative zur Annahme eines fremden Kindes gibt. Meist fällt die Antwort eindeutig aus, wenn einer der beiden Partner unfruchtbar ist und die medizinischen Optionen der künstlichen Befruchtung nicht erfolgreich waren.

In derartigen Situationen kann die Sehnsucht nach dem eigenen Nachwuchs nicht auf natürlichem Wege gestillt werden. Es kommt daher im weiteren Verlauf nicht selten zur Adoption, da sie als letzter Ausweg aus den seelischen Leiden angesehen wird, die das Paar meist über Jahre hinweg erlitten hat.

Alleine der Wunsch nach einem Kind an sich stellt jedoch noch keinen Grund für die Adoption dar.

Die Voraussetzungen: Wer kann ein Kind adoptieren?

Das Bewerberpaar braucht Geduld und Ausdauer, denn ein Adoptionsverfahren kann sich unter Umständen über Jahre hinziehen. Zuerst kommt auf das Paar ein Berg an Formalitäten zu und sie müssen über einen entsprechenden Leumund verfügen. Neben materieller und finanzieller Sicherheit müssen sie dem Kind einen entsprechenden Wohnraum bieten können.

Immaterielle Bedingungen für eine Adoption

  • Sie sollten über die entsprechenden pädagogischen Fähigkeiten im Umgang mit Kindern verfügen.
  • Sie sollten ein gewisses Verständnis für die besonderen Lebensbedingungen von sozial benachteiligten Menschen aufbringen können.
  • Das soziale Umfeld sollte stabil sein und die Bewerber müssen über die entsprechende gesundheitliche Eignung verfügen.
  • Die familiäre Situation spielt eine Rolle und die Stabilität der Partnerschaft.
  • Es wird auch die Einstellung überprüft, wie sich das Bewerberpaar zu einem älteren oder behinderten Adoptivkind stellt.

Welche Rolle spielt das Alter bei einer Adoption?

Ein Ehepartner muss mindestens das 25. Lebensjahr erreicht haben und der andere Partner muss mindestens 21 Jahre alt sein. In Deutschland kann auch eine Einzelperson adoptieren und muss dafür das 25. Lebensjahr vollendet haben.

Es ist in Deutschland also nicht notwendig, dass es sich um ein verheiratetes Ehepaar handelt. Auch eine einfache Lebensgemeinschaft oder eine alleinige Adoption wird nicht ausgeschlossen.

Die Jugendämter achten in der Regel darauf, dass der Altersunterschied zwischen Kind und dem Bewerberpaar nicht so groß ist und in etwa dem durchschnittlichen Altersunterschied von leiblichen Eltern und ihren Kindern entsprechen. Wichtig für die behördlichen Prüfungen ist, dass die Eltern und das Kind durch weniger als 40 Lebensjahre getrennt sind. Ein Höchstalter wird aber vom Gesetz nicht vorgeschrieben.

Auch Eltern, die bereits leibliche Kinder haben, können adoptieren. Hier wird aber darauf geachtet, dass durch die neue Familienkonstellation weder die eigenen Kinder, noch das Adoptivkind gefährdet sind.

Weitere Voraussetzungen für die Adoption

Eine der wichtigsten Voraussetzungen für die Adoption ist, dass die zukünftigen Adoptiveltern das Kind mit seinem speziellen Hintergrund bedingungslos annehmen können. Sie sollten die Bereitschaft besitzen, sich flexibel auf die Bedürfnisse des Kindes einzustellen.

Diese besondere Form der Elternschaft verlangt viel Einfühlungsvermögen und Verständnis, aber auch viel Zeit. Deshalb sollten sich die Bewerber ganz bewusst für eine Adoption entscheiden und die möglichen Konsequenzen kennen. Das Jugendamt betreut die Bewerber vom ersten Gespräch bist weit über die Adoption hinaus.

Es gibt auch anerkannte Adoptionsvermittlungsstellen in freier Trägerschaft. Bewerber sollten dem Kind ausreichend Liebe und Zuwendung geben können. Die Adoption, die so genannte Annahme des Kindes, steht immer unter dem Gesichtspunkt des Kindeswohls.

Wichtige Überlegungen vor einer Adoption

Für eine Adoption entscheidet man sich nicht von heute auf morgen. Es gibt zahlreiche Punkte, die vorab bedacht werden sollten.

Kann die Sicherheit gewährleistet werden?

Wie beim eigenen Nachwuchs, so sollten auch vor der Annahme eines Kindes einer anderen Familie zunächst pragmatische Überlegungen angestrebt werden. Sie beziehen sich vor allem auf

  • den Platz in der Wohnung oder Haus sowie
  • die beruflichen Rahmenbedingungen der künftigen Eltern und der daraus resultierenden finanziellen Situation.

Haben es beide Partner bereits schwer, mit ihrem Einkommen über den Monat zu reichen, so spricht aus rationaler Sicht wenig für eine Adoption. Allerdings ist es ratsam, hier auch immer die staatlichen Unterstützungs- und Förderungsmaßnahmen im Vorfeld zu erfragen.

Denn wichtig ist nicht, dass das Kind da ist - sondern dass für sein Wohl gesorgt werden kann.

Steht die Familie hinter der Adoption?

Eine weitere Frage wird sehr häufig im Rückhalt des Umfeldes gesehen. Natürlich, bekommt ein Paar ein eigenes Baby, ist die Hilfe und Fürsorge der Freunde und Familienmitglieder groß. Erfahrungen zeigen aber, dass es gerade bei einer Adoption dabei zu Abweichungen kommen kann.

Die Erkenntnis, dass es nicht die eigenen Gene sind, die weitergegeben werden, führt nicht selten zu Enttäuschung und Frustration. Ratsam ist es daher, die Entscheidung für eine Adoption nicht alleine zwischen den beiden Partnern zu fällen, sondern stets auch die Familie zu befragen und diese in die jeweiligen Überlegungen einzubeziehen, sodass eine größtmögliche Übereinstimmung vorhanden ist.

Sind beide Partner bereit für ein fremdes Kind?

Selbst wenn die Adoption in den ersten Monaten oder Jahren des Kindes angegangen wird, so bleibt doch immer der Umstand bestehen, dass zwischen ihm und seinen Eltern zunächst keine Gemeinsamkeiten vorliegen.

stimmen nicht überein. Beide Partner müssen sich daher stets auch hinterfragen, ob sie dennoch das größtmögliche Maß an Liebe und Zuwendung für den Nachwuchs aufbringen können.

Im weiteren Schritt ist zu schauen,

  • wie man langfristig mit diesen Unterschieden umzugehen weiß,
  • auf welchem Wege etwaige Konflikte gelöst werden können und
  • wie die gegenseitige Akzeptanz gestaltet wird.

Untersuchungen haben ergeben, dass die Vorbehalte der Eltern gegen das Adoptivkind zuweilen höher sind, als diese sich das eingestehen wollen.

Muss es das Wunschkind sein?

Viele Paare werden vor der Adoption nur eine begrenzte Auswahl an Kindern vorgestellt bekommen. Die Wartelisten dafür sind meist sehr lang, die zu überbrückenden Zeiten können mehrere Jahre in Anspruch nehmen.

Wichtig ist es daher, keine vorgefestigte Meinung darüber zu besitzen, wie das Kind beschaffen sein muss. Das Aussehen und der Charakter sind entscheidende Kriterien. Dennoch dürfen sie nicht übergewichtet werden.

Lehnen die Interessenten mehrfach ein Angebot zur Adoption ab, kann es auch seitens der Jugendämter zu einer Verweigerung kommen. Entscheidend ist damit nicht die Verwirklichung der eigenen Vorstellungen, sondern die Suche nach dem familiären Glück.

Kind und adoptiertes Kind lesen im Bett
Kind und adoptiertes Kind lesen im Bett

Wie läuft eine Adoption ab? - Die einzelnen Phasen des Adoptionsverfahrens

Haben beide leibliche Elternteile in die Adoptionsfreigabe ihres Kindes eingewilligt, so kann das Kind mit allen rechtlichen und gesetzlichen Folgen zum Familienmitglied der neuen Familie erklärt werden. Der Spross erhält somit

  • die Staatsangehörigkeit
  • den Familiennamen
  • die verwandtschaftlichen Verbindungen sowie
  • alle erblichen Ansprüche

der neuen Eltern. Auch die Geburtsurkunde wird auf die Adoptiveltern umgeschrieben, sodass das Adoptivkind keine rechtlichen Verbindungen oder gesetzlichen Ansprüche mehr zu seinen leiblichen Eltern hat. Somit wird das Adoptivkind vollständig in seine neue Familie integriert und erhält den vollen Status eines leiblichen Kindes seiner Adoptiveltern. Dafür sind verschiedene Schritte notwendig.

In Deutschland gibt es das so genannte Adoptionsverfahren und dieses durchläuft in der Regel unterschiedliche Phasen:

  1. Einmal gibt es die Adoptionspflegezeit.

  2. Dann muss von der Mutter, dem Vater, dem Kind oder einem gesetzlichen Vertreter die notarielle Einwilligungserklärung vorliegen.

  3. Dann kommt es zu einem notariellen Annahmevertrag der Adoptiveltern und das zuständige Jugendamt muss eine gutachterliche Stellungsnahme abgeben.

  4. Schließlich kommt es zu einem Adoptionsbeschluss durch das zuständige Vormundschaftsgericht.

Bewerbungsverfahren

Erste Gespräche

Werdende Adoptiveltern brauchen viel Ausdauer und Geduld und müssen sich erst einmal um viele Formalitäten kümmern. Zuerst findet ein Gespräch bei dem zuständigen Jugendamt statt und da müssen die Eltern sehr viele Unterlagen mitbringen, wie zum Beispiel:

  • ein polizeiliches Führungszeugnis
  • einen ausgefüllten Antrag
  • ein Bewerbungsschreiben
  • Heiratsurkunde
  • Geburtsurkunden
  • Staatsangehörigkeitsnachweise
  • Verdienst- und Vermögensbescheinigungen
  • Schuldennachweise
  • Lebensläufe
  • ärztliche Atteste

Die zweite Stufe

Nach diesem ersten Gespräch gibt es meist noch weitere, in denen die Adoptiveltern auch darüber aufgeklärt werden, dass kein Rechtsanspruch auf die Vermittlung eines Kindes besteht.

Das Bewerberpaar erhält noch Fragebögen, die es zu Hause ausfüllen muss. Dies sind persönliche Fragen, zum Beispiel, warum ein Kind adoptiert werden soll, Erziehungsfragen und wie man sich das Leben mit dem Kind und die damit einhergehende Veränderung vorstellt.

Letzte Schritte

Dann wird das Bewerberpaar mit dem so genannten Eignungsverfahren auf seine Adoptionstauglichkeit überprüft. Hier soll auch geprüft werden, ob sich die Eltern bewusst sind, dass ein Kind zu erziehen auch eine Herausforderung darstellt und nicht nur illusorischen Wunschvorstellungen entspricht.

In dieser Zeit finden in der Regel noch mehrere Gespräche mit dem Jugendamt statt. Nach der Eignung und dem so genannten Sozialbericht kommt eine lange Zeit des ungewissen Wartens auf die Bewerber zu.

Fazit

Man sagt, dass eine Adoption im Durchschnitt zwischen einem und sieben Jahren dauern kann. In dieser Zeit besteht weiterhin Kontakt zum Jugendamt. Bei einer Adoption müssen sehr viele Vorschriften beachtet werden und bei dem Bewerberehepaar werden viele Vorraussetzungen geprüft. Für die zukünftigen Adoptiveltern ist es meist ein langer und beschwerlicher Weg des Wartens und des Bangens.

Die Adoption durch homosexuelle Paare - Rechtliche Hinweise und mögliche Schwierigkeiten

Die Rechte homosexueller Paare haben sich in den letzten Jahren erheblich gewandelt. Nicht betroffen ist dagegen der Anspruch zur gemeinsamen Adoption eines Kindes. Hier mag sich im europäischen Rechtsgebiet vieles verändern - wann ein solches Recht aber in Deutschland gewährleistet wird, ist fraglich.

Die Adoption unter gleichgeschlechtlichen Partnern

Gesellschaftliche Werte, die eine lange Tradition besitzen, befinden sich immer häufiger in einem grundlegenden Umbruch. Davon dürfte künftig auch das Recht für homosexuelle Paare betroffen sein, Kinder zu adoptieren. Bislang stand ihnen ein solcher Anspruch nicht zu.

Da derartige Beziehungen aber bereits Ehen schließen und das gemeinsame Sorgerecht übernehmen können, scheint der Schritt zur Übernahme nichteigener Kinder nicht weit - doch darin liegt ein Irrtum. Das Adoptionsrecht wird gegenwärtig umstritten diskutiert, eine Einigung ist zunächst nicht in Sicht.

Der Umstand, dass ein Kind zwei Mütter oder zwei Väter haben könnte, hat den Sprung in die Gesetzesbücher bislang nicht bewältigt. Dennoch kann eine Adoption auf Umwegen erfolgen.

Adoption durch Einzelpersonen

Bislang ist es möglich, dass ein Partner der gleichgeschlechtlichen Beziehung das Sorgerecht für einen Jungen oder ein Mädchen übernimmt. In diesem Rahmen wäre also das Zusammenwohnen wie in einer Familie theoretisch möglich und wird auch vielfach angewendet.

Rechtlich handelt es sich dabei aber keineswegs um eine Gleichstellung mit der herkömmlichen Adoption. Jener Teil der Partnerschaft, der das Recht der Fürsorge nicht erworben hat, ist dem Kind zwar nicht zur Zahlung von Unterhalt und ähnlichen Aufwendungen verpflichtet, kann demgegenüber aber auch keine Ansprüche geltend machen.

Sie beziehen sich nicht zuletzt auf das Auskunftsrecht im Krankenhaus, gegenüber Lehrern und Erziehern oder in der Kommunikation mit staatlichen Behörden. Dazu wäre nur der Inhaber des Adoptivrechts befugt.

Die Sukzessivadoption

In vielen Ländern besteht eine weitere Form der Annahme eines Kindes durch homosexuelle Paare, die bislang in Deutschland als rechtlich nicht möglich angesehen wurde. Hierbei handelt es sich um die Sukzessivadoption.

Bei ihr adoptiert ein Partner der gleichgeschlechtlichen Beziehung den Jungen oder das Mädchen. Versuchte nun auch der zweite Partner, das Adoptionsrecht für das meist bereits im Haushalt lebende Kind anzunehmen, so versagte der Gesetzgeber diesen Wunsch.

Allerdings hat das Bundesverfassungsgericht mit Urteil vom Februar 2013 diese Ablehnung verboten.

Die Stiefkindadoption

Eine weitere Option besteht in der Anerkennung eines Stiefkindes. Das ist immer dann möglich, wenn einer der beiden Partner eine Tochter oder einen Sohn aus einer früheren Beziehung mitbringt.

Dabei ist es rechtlich unerheblich, ob dieses Kind leiblichen Ursprungs ist oder seinerseits bereits adoptiert wurde. In beiden Fällen kann im Rahmen der gleichgeschlechtlichen Partnerschaft das Sorgerecht somit auch auf jenen Teil übergehen, der zu dem Mädchen oder dem Jungen bislang in keiner Verbindung stand.

Allerdings sind die Anforderungen des Gesetzgebers in diesen Fragen besonders hoch. Hier steht die größtmögliche Sicherheit des Kindes im Vordergrund - ob und wie diese gewährleistet werden kann, muss im Einzelfall entschieden werden.

Noch keine Gleichstellung

Bereits das rechtliche Konstrukt der Sukzessivadoption zeigt jedoch, dass eine vollumfängliche Annahme eines Kindes durch gleichgeschlechtliche Paare bislang noch nicht möglich ist. Die meinungsbildenden Parteien in Deutschland haben diesbezüglich bislang noch keine Lösung finden können.

Auch ein Kompromiss rückt in weite Ferne, sind doch insbesondere die konservativen Ansichten zu weiteren Zugeständnissen in der Frage nicht bereit. Dennoch bleibt die Hoffnung bestehen, dass sich auch dieser Umstand künftig ändern wird.

In den meisten europäischen Nationen werden entsprechende Gesetzesänderungen ebenso heiß diskutiert wie in Deutschland. Zudem könnte es vor dem Europäischen Parlament zu einer Gleichstellung homosexueller und heterosexueller Paare kommen. Entsprechende Anträge der jeweiligen Gerichte liegen dafür bereits vor.

Zeiten im Wandel

Nicht alleine der Umstand, dass eine Gleichstellung homosexueller Partnerschaften für eine Adoption angestrebt wird, sorgt für Optimismus. In Europa ist dieses Vorgehen insbesondere in den nordischen und südlichen Staaten bereits fest in den Gesetzen verankert.

Auch Frankreich und Großbritannien im Westen der deutschen Republik ermöglichen ihren Bürgern eine solche Adoption. Es dürfte lediglich eine Frage der Zeit sein, bis auch weitere Nationen nachziehen und dieser Öffnung ihrer bislang bestehenden rechtlichen Einschränkungen zustimmen.

Lässt sich bis dahin die Annahme eines nichteigenen Kindes also innerhalb von Stieffamilien und im Rahmen der künftigen Sukzessivadoption gewährleisten, so stehen die Vorzeichen gut, dass bald auch eine vollumfängliche Gleichstellung homosexueller Paare bewältigt wird.

Nicht immer stellt die Adoption die beste Lösung dar...

Was spricht gegen die Adoption und gibt es Alternativen?

Die meisten Eltern werden gewichtige Gründe für die Annahme des Kindes finden. Es lohnt sich aber, auch die Gegenseite bestmöglich zu beleuchten.

Wird der eigene Nachwuchs lediglich als Statussymbol angesehen, weil alle Freunde und Kollegen bereits Kinder haben, so wäre die Adoption falsch. Ebenso dann, wenn der künftige Sohn oder die Tochter als Bindeglied einer im Scheitern befindlichen Ehe dienen soll.

Das Kind muss aufgrund der schwierigen Situation, die es unbewusst bereits sehr früh miterlebt, in ein nahezu perfektes familiäres Umfeld geführt werden. Ist den baldigen Eltern das nicht möglich, so ist auf die Adoption zu verzichten. Derartigen Fragen wird aber schon das Jugendamt auf den Grund gehen.

Adoptiv- oder Pflegekind?

Auch die alternative Möglichkeit, und zwar die eines Pflegekindes, ist zu berücksichtigen. In rechtlicher und tatsächlicher Sicht unterscheiden sich beide jedoch gravierend.

Das Adoptivkind

Die Adoption stellt einen dauerhaften Schritt dar. Hierbei wird der Junge oder das Mädchen aus der Obhut seiner leiblichen Eltern oder einer staatlichen Einrichtung entnommen und an Paare vermittelt, die bestimmte Kriterien zur Aufnahme erfüllen. Damit gehen für das Kind wichtige Veränderungen einher:

  • es erlangt einen neuen Familiennamen
  • es ist rechtlich nicht mehr an seine leibliche Mutter und den Vater gebunden
  • es besitzt dagegen aber Ansprüche auf Fürsorge und Unterhalt gegenüber seinen Adoptiveltern

Eine solche Bindung kann nur in Ausnahmefällen gebrochen werden. Für interessierte Paare liegen die Anforderungen daher sehr hoch. Sie müssen nicht selten über Jahre hinweg in einem bürokratischen Marathon ihre Eignung zur Adoption nachweisen.

Ist diese Hürde aber erst einmal überwunden, steht dem Nachwuchs nichts mehr im Wege. Ohne konkrete Gründe kann das Kind seinen neuen Eltern nicht mehr entzogen werden. Es tritt somit in die Erbenreihenfolge ein und kann wiederum mit seinem Nachkommen eine Dynastie fortsetzen.

Mögliche negative Aspekte
  • Nachteilig gestaltet sich mitunter aber für die Adoptiveltern der Umstand der zu tragenden Verantwortung. Denn was immer das Kind auch in seinem Leichtsinn anstellt, Mutter und Vater müssen aus rechtlicher Sicht dafür einspringen.

  • Gleiches gilt für die Übernahme der Finanzierung: Taschengeld, Krankenhausaufenthalte, das Studium - wo immer auch Kosten entstehen, werden diese von dem Adoptivpaar beglichen. Ein Rückgriff auf die leiblichen Eltern ist nicht möglich.

Das Pflegekind

Etwas anders gestaltet sich die Lage bei der Fürsorge für ein nichteigenes Kind. Das ist immer dann der Fall, wenn die tatsächlichen Eltern temporär die Erziehung nicht gewährleisten können und der Junge oder das Mädchen für einen meist begrenzten Zeitraum in einer fremden Familie aufwächst. Das Sorgerecht an sich sowie die Übernahme an Verantwortung und Kosten bleibt damit zunächst den leiblichen Eltern anvertraut.

Die Familie aber, die sich zur Pflege bereit erklärt hat, umsorgt das Kind und nimmt es für den begrenzten Zeitabschnitt wie ein eigenes an. Kommt es dabei zu Missständen, können staatliche Stellen die Verpflichtung beenden und das Kind an seine realen Eltern zurückgeben oder eine anderweitige Pflegeeinrichtung wählen.

Die aufkommenden Kosten, die auch hier nicht selten über Jahre hinweg beglichen werden müssen, können im Rückgriff bei den leiblichen Eltern geltend gemacht werden. Allerdings ist das meist von weiteren Umständen abhängig, die sich aus der Dauer der Pflege sowie tatsächlichen Umständen ableiten müssen.

Ebenso ist die Unterstützung durch staatliche Ämter denkbar, wenn die Annahme des Kindes gewissen Kriterien entspricht. Grundsätzlich steigen die Ansprüche der Pflegeeltern immer dann, wenn die Obhut des Kindes mit besonderen zeitlichen, finanziellen oder anderweitigen Aufwendungen verbunden ist. Hier müsste folglich im Einzelfall überprüft werden, welche Verantwortungen übernommen und welche Rechte im Gegenzug geltend gemacht werden können.

Dennoch gibt es gewichtige Gründe dafür, dass sich viele Eltern eher für die Adoption entscheiden.

Worauf fällt die Wahl?

Beide Optionen zur Fürsorge für ein Kind bieten Vor- und Nachteile.

  • Die Adoption empfiehlt sich vor allem immer dann, wenn ein Paar keine Kinder bekommen kann, die nötigen Rahmenbedingungen an Platz, Zeit und Vermögen aber vorhanden sind. Hier wäre es nicht ratsam, ein Mädchen oder einen Jungen lediglich für eine begrenzte Zeit zu übernehmen. Die Adoption begründet somit ein dauerhaftes Verhältnis zwischen beiden Seiten.

    Gleichzeitig endet aber die leibliche Elternschaft - auch damit muss sich die aufnehmende Familie auseinandersetzen, kann es doch gerade in diesem Punkt häufiger zu Zweifeln und Gewissensbissen kommen. Weitsicht ist vor der Adoption daher zwingend empfehlenswert.

  • Demgegenüber ist die Pflegeschaft für ein Kind im Regelfall zeitlich begrenzt. Die finanziellen Aufwendungen fallen zwar an, können bis auf wenige Ausnahmen aber von den tatsächlichen Eltern sowie über eine staatliche Unterstützung eingefordert werden.

    Allerdings besteht das große Manko, dass das Kind keine rechtliche Verbindung zu seiner Pflegefamilie aufweist. Es kann dieser daher relativ schnell entzogen werden - auch hier bedarf es also der Weitsicht, wie mit dieser Situation konkret umzugehen ist, welche Nähe der Junge oder das Mädchen zuvor erfährt und wie sich der Trennungsschmerz für beide Seiten angenehmer gestalten lässt.

In jedem Falle müssen interessierte Paare vorab gründlich überdenken, für welche Option sie sich entscheiden und ob letztlich die Pflege oder die Adoption zu bevorzugen ist.