10. Februar 2010
Manche Bewerberpaare entscheiden sich für eine Auslandsadoption, dafür gibt es spezielle Adoptionsvermittlungsstellen und die Bundeszentralstelle für Auslandsadoptionen.
Vermittlungsstellen gibt es sowohl in öffentlicher, als auch in freier Trägerschaft. Die öffentlichen Adoptionsvermittlungsstellen sind in den zuständigen Jugendämtern und bei den Vermittlungsstellen in freier Trägerschaft handelt es sich in der Regel um Vereine oder konfessionelle Einrichtungen. Die Auslandsvermittlungsstellen müssen staatlich anerkannt sein. So eine Anerkennung wird in der Regel nur für bestimmte Länder gegeben. Dies bedeutet, dass die jeweiligen Vermittlungsstellen auch nur Kinder aus ganz bestimmten Ländern vermitteln dürfen. Die jeweiligen Vermittlungsstellen unterscheiden sich in ihren Arbeitsweisen und auch die Situationen in den verschiedenen Herkunftsländern sind unterschiedlich. Es gibt aber einen so genannten Fragekatalog, der Bewerberpaaren bei der Entscheidung helfen soll.
Die Bundeszentrale für Auslandsadoptionen regelt Adoptionsverfahren nach dem Haager Adoptionsübereinkommen. Sie steht in Kontakt mit den Vertragsstaaten und kümmert sich um bürokratische Belange. Hier findet eine internationale Zusammenarbeit statt. Bei Auslandsadoptionen sind zwei Rechtssysteme zu beachten, einmal die in Deutschland gültigen Gesetze und dann die des Herkunftslandes des Kindes. Hat die Haager Adoptionskonvention im Herkunftsland Gültigkeit, so kann das Adoptionsverfahren über eine anerkannte Auslandsadoptionsvermittlungsstelle laufen. Wesentlich schwieriger und umständlicher ist es, wenn die Haager Konvention in dem Herkunftsland keine Gültigkeit hat. In manchen Ländern besteht überhaupt nicht die Möglichkeit zu einer Adoption oder die rechtlichen Verbindungen zwischen Kindern und Eltern bleiben bestehen. Es gibt eine Broschüre der Bundeszentrale für Auslandsadoptionen, um Bewerber aufzuklären. Das Verfahren einer Auslandadoption ähnelt dem Verfahren einer Inlandsadoption. Auch hier muss die Motivation überzeugend dargelegt werden. Ein entsprechender Leumund und eine gesundheitliche Eignung müssen vorliegen, sowie zum Beispiel eine materielle und finanzielle Sicherheit muss dem Kind geboten werden können. Auch hier kommt auf das Bewerberpaar ein Berg an Formalitäten zu. Und es ist Ausdauer und Geduld gefragt. Die Eltern müssen eine Eignungsprüfung bestehen. Die Behörden setzen sich mit den Behörden im Heimatland des Kindes in Verbindung.
Es gibt auch deutsche Bewerber, die im Ausland leben, diese brauchen von der Bundeszentrale für Auslandsadoptionen eine Adoptionsbefähigungsbescheinigung. Bei einer Auslandsadoption können hohe Kosten auf die zukünftigen Eltern zukommen. Die Flüge, die Unterkunft im Land und verfahrenstechnische Kosten müssen bezahlt werden.
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